Witte-Stiftung

Informationen zur Stiftung

Stiftungszweck

Das hinterlassene Vermögen des Ehepaars Witte wurde in eine rechtlich unselbständige Stiftung mit der Bezeichnung „Witte-Stiftung“ eingebracht. In ihrem Testament bestimmte das Ehepaar, dass das Geld für die Errichtung eines Altenheims verwendet werden soll.

Geschichte der Stiftung

Das Ehepaar Witte erstellte am 7. Juli 1969 ein gemeinsames Testament. Dieses Testament hob Hertha Witte nach dem Tod ihres Ehemannes in allen Teilen auf und ersetzte es durch ein Testament vom 28. November 1969, in dem sie Folgendes bestimmt hat:

„Zu meiner Erbin setze ich die Stadt Oldenburg ein, mit der Bedingung, dass diese Erbschaft in der Form einer unselbständigen Stiftung mit der Bezeichnung ‚Witte-Stiftung‘ gebracht wird. Mein Vermögen soll in einem von der Stadt Oldenburg zu bauenden Altersheim auf meinem Grundstück Haareneschstraße 92a zusammengezogen werden. Die Verwaltung der Stiftung wird der Stadt Oldenburg mit der Maßgabe übertragen, dass das Stiftungsvermögen getrennt von dem übrigen Vermögen der Stadt zu verwalten ist.

Meine Erbin hat unsere Gräber auf dem Gertrudenfriedhof anständig zu pflegen.

Zu meinem Testamentsvollstrecker bestimme ich den Rechtsbeistand Gerd Stolle zu Oldenburg, Nadorster Straße 168. Fällt er fort, so tritt an seine Stelle der Rechtsbeistand Heinz Albers dortselbst.

Damit die Stadt Oldenburg genügend Mittel für den Bau des Altersheimes zur Verfügung hat, soll mein Testamentsvollstrecker dafür Sorge tragen, dass mein Vermögen außer dem Grundstück Haareneschstraße 92 bestmöglich verwertet wird.“

Am 19. Januar 1970 ergänzte Hertha Witte dieses Testaments und vermachte einigen Bekannten einen Teil ihres Nachlasses. Weitere Ergänzung zum ursprünglichen Testament fügte Hertha Witte am 6. März 1970 an. Diese Ergänzung hatte folgenden Inhalt:

  1. Es ist mein Wunsch, dass das von mir bewohnte Haus innerhalb der zu errichtenden Stiftung als Verwaltungsgebäude oder als Wohnung für die Bediensteten der Stiftung dient.
  2. Es ist mein Wunsch, dass das neu zu errichtende Stiftungsgebäude 30 Zimmer erhält.
  3. Es ist mein Wunsch, dass später in der Stiftung Witte auch Menschen Unterkunft finden, die nicht so begütert sind.

Am 22. Juni 1972 fügte Hertha Witte dem Testament folgenden letzten Antrag an: „Falls es planerisch nicht möglich ist, das Altenheim an der Haareneschstraße zu bauen, kann die Witte-Stiftung auf ein anderes Grundstück übertragen werden.“

Am 17. Dezember 1972 starb Hertha Witte in Oldenburg. Das Amtsgericht Oldenburg stellte der Stadt Oldenburg am 21. Februar 1973 den Erbschein aus. Frau Witte hinterließ der Stadt Oldenburg Barvermögen und Wertpapiere nach Abzug aller Nachlassverbindlichkeiten in Höhe von 523.572,41 DM und Grundstücke mit Grundstücksanteilen mit einem Einheitswert von etwa 103.000 DM.

Am 7. Mai 1973 beschloss der Rat der Stadt Oldenburg die Satzung der „Witte-Stiftung“, die am 16. Juni 1973 nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft trat. Zunächst konnte der Wunsch der Stifterin, Altenwohnungen zu bauen, nicht erfüllt werden, da Unstimmigkeiten mit anderen Miteigentümern ausgeräumt werden mussten. 1974 wurden dann an der Haareneschstraße 92 die ersten 15 Altenwohnungen errichtet. 1991 folgte der Umbau Haareneschstraße 92a zu sieben weiteren Altenwohnungen.
Am 30. Juni 1997 übergab Gerd Stolle die Stiftung an die Stadt Oldenburg. Mit seinem Sohn, Dieter Stolle, Inhaber der Firma Hillje & Stolle, schloss die Stadt Oldenburg einen Verwaltervertrag über die Altenwohnungen in der Haareneschstraße 92 und 92a. Das übergebene Grundstück Friedhofsweg 35 konnte die Stadt Oldenburg am 9. September 1998 zu einem Preis von 537.000 DM verkaufen. Mit diesem Ertrag und mit Mitteln der Erbschaften Sommer und Grube wurden im Jahre 2000 auf dem Grundstück Haareneschstraße 92/92a weitere sechs Altenwohnungen gebaut, die im Februar 2001 bezogen wurden.

Im Juni 2020 wurde auf dem Grundstück ein weiteres Haus mit sechs Wohneinheiten erstellt.

Kontakt zur Stiftung

Die Vermietung dieser Wohnungen erfolgt über die Firma
Hillje & Stolle
Nadorster Straße 166
26123 Oldenburg
Telefon: 0441 205540

Zuletzt geändert am 4. November 2024