Friedrich- und Hedwig-Eilers-Stiftung

Friedrich- und Hedwig-Eilers-Stiftung

Stiftungszweck

Die Erträge der Stiftung sind nach den testamentarischen Bestimmungen für Wohltätigkeitszwecke, vorzugsweise für die städtischen Altersheime zu verwenden.

Über den Stifter

Friedrich Eilers (geboren am 16. März 1878, gestorben am 6. Dezember 1966) war Optiker, Goldschmied und Uhrmacher in einer Person. Er besaß in China Gold- und Silberfabriken und ein Juweliergeschäft in Tientsin, China. Eilers wurde 1948 von den Kommunisten aus China ausgewiesen und erhielt in der Schweiz Asyl.

Geschichte der Stiftung

Friedrich Eilers hat in seinem Testament vom 22. März 1965 und dem Nachtrag vom 27. April 1965 die Stadt Oldenburg als Universalerbin eingesetzt. In seinem Testament hat er, die Stadt Oldenburg betreffend, Folgendes bestimmt:

  • „13 - Für den (…) noch verbleibenden Rest meines Nachlasses einschließlich meines nach Ableben der Frau (…) setzte ich die Gemeinde der Stadt Oldenburg, Westdeutschland, zu meiner Universalerbin ein. Ich verbinde damit den Wunsch, aber nicht die Bedingung, dass das Erbe in die Form einer Stiftung gebracht werde, unter der Bezeichnung ‚Friedrich und Hedwig Eilers Stiftung‘.
  • 14 - Die Einsetzung der Gemeinde der Stadt Oldenburg zu meiner Universalerbin geschieht im Gedächtnis an meine liebe Mutter, die in Oldenburg geboren wurde, und auch dort gestorben ist.
  • 15 - Als Richtlinie für die Verwendung der Erbschaft, bzw. der Stiftung schicke ich voraus, dass davon nichts als Beisteuer zu den Verwaltungskosten der Stadt Oldenburg verwendet werden darf. Sie soll nur Wohltätigkeitszwecken dienen.“

Kontakt zur Stiftung

Für Fragen steht Ihnen vormittags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung:

Petra Hinrichs
Fachdienst Finanzen
Telefon: 0441 235-2038
E-Mail: finanzservice[at]stadt-oldenburg.de

Zuletzt geändert am 13. März 2024