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Theo- und Käthe-Prechter-Stiftung
Informationen zur Stiftung
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, die von der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg und der Stadt Oldenburg geleistet wird. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) die Förderung von hochbegabten Waisen,
b) ergänzende Maßnahmen zugunsten in Heimen untergebrachter Kinder und Jugendlicher.
Über die Stifter
Käthe Prechter (geboren am 9. August 1908, verstorben am 27. November 1995) wandte sich an die Stadt Oldenburg, die Universität Oldenburg und den Oberkirchenrat mit dem Hinweis, dass sie und ihr Mann, der Landschaftsarchitekt Theo Prechter (geboren 1904, gestorben 1986), ein gemeinsames Testament zugunsten einer der Institutionen verfasst hätten. In ihrem handgeschriebenen gemeinsamen Testament vom 16. Februar 1984 erklären sie:
„Nach unserem beiderseitigen Ableben bitten wir das Nachlassgericht Verbindung mit der Evangelischen Kirche und der Stadtverwaltung Oldenburg aufzunehmen. Da meine Frau Kriegsvollwaise war, wollen wir beiden Institutionen unser schuldenfreies Haus zum Ausbau als Waisenhaus zur Förderung begabter Waisenkinder als Stiftung zur Verfügung stellen. Entscheidend dabei ist, welche Stelle großes Interesse an dem Objekt hat.“ Dieses Testament wurde am 21. Februar 1984 handschriftlich folgendermaßen ergänzt: „Das Haus soll nur der obengenannten Stiftung dienen und darf nicht verkauft werden.“
Geschichte der Stiftung
Das Ehepaar Prechter hat ein Barvermögen in Höhe von etwa 1,4 Millionen DM, Wertpapiere in Höhe von etwa 480.000 DM und ein bebautes Grundstück, Huntestraße 22, hinterlassen. Da das Testament nicht eindeutig war, wurde ein Nachlasspfleger bestellt.
In vielen gemeinsamen Gesprächen und unter Einschaltung eines gemeinsamen Rechtsbeistandes einigten sich der Evangelisch-Lutherische Oberkirchenrat und die Stadt Oldenburg darauf, einen gemeinsamen Erbschein zu beantragen und eine Stiftung zu gründen. Die Stiftung sollte „Theo- und Käthe-Prechter-Stiftung“ heißen. Jedoch war der testamentarische Wille der Erblasser, nämlich in dem Haus Huntestraße 22 ein Waisenhaus zu betreiben, so nicht zu erfüllen. Daher einigte man sich darauf, die Erträge der zu bildenden Stiftung je zur Hälfte zwischen der Stadt Oldenburg und dem Evangelisch-Lutherischen Oberkirchenrat aufzuteilen, um damit Maßnahmen der Kinder- und Jugendpflege zu fördern. Im Januar 1998 wurde ein gemeinsamer Erbschein beantragt.
Da noch andere Personen Ansprüche auf das Erbe anmeldeten, musste das Amtsgericht Oldenburg entscheiden. In einem Beschluss vom 11. Mai 1998 wurden die Teilerbschaftsanträge der übrigen Beteiligten zurückgewiesen. Die Stadt Oldenburg und der Evangelisch-Lutherische Oberkirchenrat erhielten im Juli 1998 einen gemeinsamen Erbschein ohne Auflagen. Im Januar 1999 übergab der Testamentsvollstrecker das Erbe an die beiden Beteiligten.
Die Stiftung wurde am 16. März 1999 gegründet, die Satzung wurde am 8. August 1999 durch die Bezirksregierung Weser-Ems genehmigt. Am 31. Juli 2000 wurde das geerbte Gebäude in der Huntestraße veräußert. Der Ertrag von 545.000 DM wurde der Rücklage zugeführt.
In den ersten Jahren nach der Gründung der Stiftung wurden bereits viele Förderungsanträge gestellt und erfüllt. Die Zusammenarbeit zwischen dem Evangelisch-Lutherischen Oberkirchenrat und der Stadt Oldenburg im Bereich der Verwaltung und Erfüllung des Stiftungszwecks zum Wohle der Stiftung läuft erfolgreich.
Informationen zur Antragsstellung
Die Stiftung wird federführend vom Evangelisch-Lutherischen Oberkirchenrat in Oldenburg verwaltet.
Der Antrag ist zu richten an:
Theo- und Käthe-Prechter-Stiftung
Geschäftsstelle Philosophenweg 1
26121 Oldenburg
Telefon: 0441 7701 151
Fax: 0441 7701 21 99
E-Mail: info[at]prechter-stiftung.de
Zuletzt geändert am 4. November 2024