Umgangsrecht

Kommunaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt

In Fällen Häuslicher Gewalt ist nach Trennung der Ehepartner*innen das Thema Umgangsrecht eines der schwierigsten im familiengerichtlichen Verfahren. Überwiegend wird davon ausgegangen, dass der Umgang mit beiden Elternteilen dem Wohl des Kindes dient. Die Auswirkungen der miterlebten Häuslichen Gewalt findet dabei wenig Berücksichtigung.

Ebenso wenig findet Berücksichtigung, dass die Übergabesituationen Gefährdungslagen für die Mütter und Väter*  darstellen. Oft kommt es in diesen Situationen zu Machtdemonstrationen, Einschüchterungsversuchen oder gewalttätigen Übergriffen.

Die Istanbul-Konvention erklärt in Artikel 13, der sich mit dem Sorgerecht, dem Besuchsrecht und der Sicherheit befasst, dass „gewalttätige Vorfälle bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht betreffend Kinder berücksichtigt werden“ müssen und „dass die Ausübung des Besuchs- oder Sorgerechts nicht die Rechte und die Sicherheit des Opfers oder der Kinder“ gefährden darf.

Es wird empfohlen, ein Gesamtkonzept zur systematischen Gefährdungsanalyse in Fällen Häuslicher Gewalt zu erstellen. Diese wäre für die Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht zu berücksichtigen.

Zuletzt geändert am 19. April 2024