- Vernetzung
- Allgemeiner Sozialdienst (ASD)
- Autonomes Frauenhaus Oldenburg
- BISS – Beratungs- und Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt
- Olena – Beratungsstelle für gewaltbetroffene Migrantinnen und geflüchtete Frauen
- Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatungsstellen
- Kinderschutz-Zentrum Oldenburg
- Meracon – gemeinnützige Gesellschaft für Soziale Arbeit mbH
- Männersache – Beratung von Mann zu Mann
- Netzwerk ProBeweis
- Oldenburger Interventionsprojekt OLIP
- Wildwasser – Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Mädchen und Frauen
- Weitere Handlungsbedarfe und -Empfehlungen
BISS – Beratungs- und Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt
Kommunaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt
Bestehendes Angebot
Die BISS - Beratungs- und Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt » berät Frauen* und Männer* aus der Stadt Oldenburg und dem Landkreis Ammerland über die zivilrechtlichen Schutzanordnungen bei Gewalterfahrungen, bietet psychosoziale Unterstützung und vermittelt gegebenenfalls zu anderen Einrichtungen. Die vom Land Niedersachsen geförderte BISS erhält nach Polizeieinsätzen bei Partnerschaftsgewalt das Polizeiprotokoll und nimmt proaktiv Kontakt zu dem Opfer der Gewalthandlung auf. Darüber hinaus können sich Opfer Häuslicher Gewalt und Stalking sowie deren Freund*innen, Geschwister, Eltern, heranwachsende und erwachsene Kinder von Betroffenen, Vorgesetzte und Kolleg*innen sowie Nachbarn selbstinitiativ beraten lassen. 2019 wurden der BISS 591 Fälle bekannt, davon 515 Frauen* und 75 Männer* (12 Prozent), insgesamt wurden 620 Beratungen durchgeführt.
Handlungsbedarf
Für die Beratungs- und Vernetzungsarbeit stehen für die BISS 24 Wochenstunden zur Verfügung. Dieses Stundenkontingent ist nicht ausreichend für das Beratungsgebiet und die Fallzahl.
Handlungsempfehlung
Die BISS-Beratung wird überwiegend vom Land Niedersachsen gefördert. Für die Identifizierung und interdisziplinäre Beratung von Hochrisikofällen fördert die Stadt Oldenburg die BISS mit 5000 Euro jährlich. Eine Erhöhung des kommunalen Zuschusses könnte zu einer Kürzung der Landesförderung führen und wäre damit nicht zielführend. Es wird empfohlen, eine Erhöhung der Landesmittel zu bewirken.
Zuletzt geändert am 19. April 2024