Allgemeiner Sozialdienst (ASD)

Kommunaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt

Bestehendes Angebot

Leben Kinder mit im Haushalt des Opfers Häuslicher Gewalt, erhält der Allgemeine Sozialdienst (ASD) » im Amt für Jugend und Familie bei Polizeieinsätzen ein Einsatzprotokoll und nimmt Kontakt zu der betroffenen Familie auf. Im ASD wird geprüft, ob eine Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII vorliegt. Weitere Maßnahmen werden bei Bedarf ergriffen.

Neue Mitarbeiter*innen werden nach einem strukturierten Einarbeitungsplan mit Fortbildungsmodulen in das komplexe Themenfeld des ASD eingeführt. Partnerschaftsgewalt ist als eigenständiges Fortbildungsthema nicht vorgesehen.

Handlungsbedarf

Neue Mitarbeiter*innen müssen über Häusliche Gewalt informiert sein, Anzeichen erkennen und die Fachberatungsstellen kennen. Es ist unverzichtbar, das Thema Häusliche Gewalt in das Fortbildungscurriculum aufzunehmen, da sich Partnerschaftsgewalt auch auf Kinder auswirkt.

Handlungsempfehlung

Es wird empfohlen, das Thema Partnerschaftsgewalt in das Fortbildungsprogramm aufzunehmen.

Zuletzt geändert am 19. April 2024