Förderprogramm Perspektive Innenstadt

Die Stadt Oldenburg erhält für die Projekte „Lichtkonzept für die Stadt Oldenburg“, „Platzgestaltung und Beleuchtung am Pulverturm in Oldenburg“ und „Umgestaltung des Rathausmarktes von Oldenburg“ eine Förderung der Europäischen Union aus REACT-EU-Mitteln und des Landes Niedersachsen aus dem Programm Perspektive Innenstadt – als Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie. Die Projekte für das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ mussten bis spätestens 30. Juni 2022 beantragt und bis zum 31. März 2023 abgeschlossen sein. Eine Verlängerung des Zeitraums ist unter Umständen für bestimmte Projekte bis zum 15. Mai 2023 möglich.

Lichtkonzept für die Stadt Oldenburg

Die Symbolkraft des Lichts ist eine durch alle Zeiten und Kulturen hinweg bestehende Gemeinsamkeit. Sie spielt eine zentrale Rolle und stellt eine essentielle öffentliche Dienstleistung im Hinblick auf persönliche und verkehrliche Sicherheit dar. Durch gezielte akzentuierte Beleuchtung wichtiger, vor allem historisch bedeutsamer Punkte der Innenstadt wird ein urbanes Ambiente geschaffen, welches sich nicht nur positiv auf das Image der gesamten Stadt und damit deren Außenwahrnehmung auswirkt, sondern auch die Lebensqualität für deren Bewohnerinnen und Bewohner steigert. So erhalten vor allem die Plätze und die Stadträume mit ihren Blickbeziehungen sowie die historischen Gebäude die Aufmerksamkeit, die sie verdienen. Städtebauliche Bezüge und Wegeverbindungen werden in Szene gesetzt und dienen auch bei Dunkelheit als Orientierungshilfe und Leitsystem innerhalb der Innenstadt.

Im Rahmen der Innenstadtstrategie im Projektschwerpunkt I „neue Räume/versteckte Orte/Treffpunkte“ wurde bei 15 Orten und Plätzen in der Stadt Oldenburg die Notwendigkeit einer besonderen Illumination festgehalten. Ziel ist es, durch die Erstellung eines Lichtkonzeptes für den Innenstadtbereich eben diese besonderen Punkte hervorzuheben und die Aufenthaltsqualität und Attraktivität zu steigern. Diese Notwendigkeit wurde bereits vor gut 15 Jahren erkannt und ein erster planerischer Ansatz zur Lichtinszenierung der Stadt mit einem Lichtkonzept geschaffen. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der nachteiligen Auswirkungen der Corona-Pandemie ist eine schrittweise Umsetzung dieser Überlegungen von besonderer Bedeutung. Dies setzt jedoch voraus, die alten konzeptionellen Überlegungen auf einen aktuellen technischen und planerischen Stand zu bringen beziehungsweise zu überprüfen, inwieweit die seinerzeitigen Aussagen noch Gültigkeit haben. Der erste Schritt ist somit eine Aktualisierung beziehungsweise Neufassung des damaligen Lichtkonzeptes. Dies geschieht zum einen, weil einige der darin beschriebenen Maßnahmen inzwischen in anderen Zusammenhängen realisiert wurden, zum anderen, weil es in den vergangenen 15 Jahren erhebliche Weiterentwicklungen/Innovationen in der Lichttechnik gab, die eine Überarbeitung ebenfalls erforderlich machen. So werden heute statt der damals üblicherweise verwendeten Entladungslampen nahezu ausschließlich LED-­Leuchten eingesetzt, die sich durch Langlebigkeit, Energieeffizienz und technische Vorzüge, wie zum Beispiel die Dimmbarkeit, auszeichnen. Durch den Einsatz von Linsen statt der früheren Reflektoren ist darüber hinaus eine viel größere Bandbreite in der Anwendung für unterschiedliche Beleuchtungsaufgaben entstanden. Bei der Anstrahlung von Objekten und Fassaden, oder Fassadenteilen, ist durch den Einsatz spezieller Optiken eine wesentlich genauere Ausrichtung auf das Objekt möglich, so dass Streulicht weitgehend vermieden werden kann, dies vor allem auch im Hinblick auf die bevorstehende Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes.

Menschen sollen sich wieder wohlfühlen und Zeit in der Stadt verbringen. Dazu müssen attraktive Aufenthaltsräume geschaffen werden, die eine lebendige Innenstadt mit Orten der Kommunikation und des Austausches kreieren. Licht fördert eben diese soziale Interaktion und trägt dazu bei, „dunkele Flecken“ auf der Stadtkarte zu erleuchten und ist somit ein essentieller Faktor im Entgegenwirken eines Zerfalls der Innenstadt.

Platzgestaltung und Beleuchtung am Pulverturm in Oldenburg

Der sogenannte „Pulverturm“ ist ein historisch bedeutsames Bauwerk mit stadtbildprägendem Charakter am unmittelbaren Rand der Oldenburger Altstadt und der einzig noch erhaltene Teil der Oldenburger Stadtbefestigung. Im Jahr 1529 wurde er im Zuge der Erneuerung der militärischen Einrichtungen der Stadt durch Graf Anton I. von Oldenburg erbaut. Ringförmige Graben- und Wallsysteme, Tore, Rondelle und Rundtürme sollten die Stadt vor Angreifern schützen. Der „große Zwinger vor dem Eversten Tor“, wie der „Pulverturm“ damals genannt wurde, diente als Geschützturm zum Schutz der westlichen Stadtmauer. Zuerst war er lediglich als flacher Rundbau ohne Dach errichtet worden. Seine prägende, typische Form mit dem Kegeldach erhielt er während der Regentschaft Graf Anton Günthers. Im 18. und 19. Jahrhundert diente er schließlich als Pulvermagazin, wodurch sein heute bekannter Name entstand. 1966 wurde der Pulverturm unter Denkmalschutz gestellt und erhielt 1985 den Status eines archäologischen Denkmals. Seit 1996 wird er für kulturelle Zwecke genutzt, was als Nutzungskonzept für solch ein Bauwerk einmalig in Deutschland ist. So ist er für die Stadt Oldenburg von herausragender Bedeutung und markiert zudem den Eingang zur Innenstadt, sodass er aus mehreren Gründen eine zentrale Rolle für Oldenburg spielt. Einmal im Hinblick auf das Stadtbild wie auch für den Tourismus, weshalb er auch als Ausgangspunkt für Stadtführungen dient.

Der öffentliche Stadtraum muss als Ort sozialer Inklusion für alle Bewohnerinnen und Bewohner, Touristen et cetera ohne Einschränkungen zugänglich sein, sodass ein urbanes, alltägliches Miteinander für alle Menschen möglich ist. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurde ein taktiles, aus Bronze gefertigtes Stadtmodell entworfen, welches als „Tastmodell“ zukünftig auf der Fläche neben dem Pulverturm vor allem sehbehinderten Menschen einen Eindruck der Oldenburger Innenstadt vermitteln und für diese wie auch für mobilitätseingeschränkte Personen einen Startpunkt für Stadtführungen darstellen soll. Der Platz soll im Zuge des Förderprogramms daher barrierefrei gestaltet werden, sodass das „Tastmodell“ auch mit dem Rollstuhl angefahren werden kann. Zusammen mit der Errichtung neuer Beleuchtung sowie einer Akzentbeleuchtung des „Pulverturms“ soll so sowohl dem Inklusionsanspruch der Stadt Oldenburg entsprochen als auch die Aufenthaltsqualität dieses wichtigen Ortes gesteigert werden. Die gezielte akzentuierte Beleuchtung des historisch so bedeutsamen Bauwerkes unterstreicht ein urbanes Ambiente, welches sich positiv auf das Image der Stadt auswirken soll und dem Bauwerk als Eingangstor zur Innenstadt auch optisch die Aufmerksamkeit zukommen lässt, die es verdient.

Umgestaltung des Rathausmarktes von Oldenburg

Der Marktplatz ist sowohl historisch als auch kulturell und touristisch bedeutsam und diente über Jahrhunderte hinweg als das Herz der Stadt. Auch heute ist es aus unserer Sicht elementar, einen so wichtigen Ort innerhalb Oldenburgs uneingeschränkt für alle Menschen nutzbar zu machen und ansprechend zu gestalten, denn nicht zuletzt durch das stetige Bevölkerungswachstum werden sowohl das Vorhandensein, die barrierefreie Zugänglichkeit als auch die (Aufenthalts-)Qualität des öffentlichen Raums immer wichtiger. Besonders für ältere Personen, Kinder und Jugendliche, Menschen mit eingeschränktem Aktionsradius beziehungsweise mit Mobilitätseinschränkungen als auch für einkommensschwächere Menschen ist die Existenz des öffentlichen Raumes und dessen Nutzbarkeit sehr wichtig. Die Schaffung nichtkommerzieller Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten stellt daher für die Erhaltung einer urbanen Lebensqualität die Basis für eine zukünftige städtische Entwicklung dar. So soll im Zuge dieses Antrages die Umgestaltung des Marktplatzes als multifunktionaler, öffentlicher Raum wieder mehr dieser Sitzmöglichkeiten bieten und so die Aufenthaltsqualität gesteigert werden.

Auch Licht ist ein wichtiges Thema in Bezug auf die Aufenthaltsqualität eines Ortes, spielt es doch eine zentrale Rolle und stellt eine essentielle öffentliche Dienstleistung im Hinblick auf persönliche und verkehrliche Sicherheit dar. So sollen die größtenteils defekten Leuchten auf dem Marktplatz durch zeitgemäße Beleuchtung ersetzt werden und damit zu einer positiven, urbanen Platzatmosphäre beitragen. Durch die gezielte akzentuierte Beleuchtung des historisch bedeutsamen Rathauses wird ein urbanes Ambiente geschaffen, welches sich nicht nur positiv auf das Image der gesamten Stadt und damit deren Außenwahrnehmung auswirkt, sondern auch die Lebensqualität für deren Bewohnerinnen und Bewohner steigert.

Um eine bessere Begehbarkeit sicherzustellen, sollen außerdem die teils großen Höhendifferenzen im Pflaster zwischen der Langen Straße und dem Kasinoplatz ausgeglichen werden. Diese wichtige Achse als Eingang zur Innenstadt und dem Rathausmarkt muss für alle Menschen barrierefrei zugänglich sein, auch um dem eigenen Inklusionsanspruch der Stadt gerecht zu werden.

Zuletzt geändert am 25. April 2024