Sanierungsrecht
Das Sanierungsverfahren im BauGB
Vorbereitung §§ 140 bis 143 BauGB; Sozialplan § 162 BauGB
- Vorbereitende Untersuchungen
- Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung
- Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes mit Eintragung eines Sanierungsvermerkes im Grundbuch
- Städtebauliche Planung; Bauleitplanung oder Rahmenplanung, soweit wie für die Sanierung erforderlich
- Grundlagen für den Sozialplan; gegebenenfalls Erstellung eines Sozialplans
Genehmigungsvorbehalt §§ 144, 145 BauGB
- Genehmigung/Versagung von Vorhaben im Sanierungsgebiet
Durchführung §§ 146 bis 148 BauGB
Ordnungsmaßnahmen (Aufgabe der Gemeinde)
- Bodenordnung einschließlich des Erwerbs von Grundstücken
- Umzug von Bewohnern und Betrieben
- Freilegung von Grundstücken
- Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen
- Maßnahmen, die notwendig sind, damit die Baumaßnahmen durchgeführt werden können
Baumaßnahmen (grundsätzlich Aufgabe der Eigentümer, bei Gemeinbedarfseinrichtungen und Folgeeinrichtungen Aufgabe der Gemeinde)
- Modernisierung und Instandsetzung
- Altlasten und Bodenuntersuchungen
- Errichtung und Änderung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen
- Verlagerung oder Änderung von Betrieben
Abschluss §§ 154 bis 164 BauGB
- Aufhebung der Satzung zur Gebietsfestlegung
- Löschung des Sanierungsvermerkes im Grundbuch
- Förderungs- und beitragsrechtliche Abrechnung
Zuletzt geändert am 25. Mai 2022