Förderung
Städtebauförderung
Damit die Städte die Aufgaben und Herausforderungen der Stadterneuerung besser bewältigen können, unterstützen der Bund, die Länder und die Europäische Union die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit verschiedenen Programmen zur Städtebauförderung.
Der Bund gewährt den Ländern gemäß Artikel 104 b Grundgesetz Finanzhilfen. Zwischen dem Bund und den Ländern wird eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, die die Förderrichtlinien der Länder, die Förderfähigkeit von Maßnahmen, Förderschwerpunkte und Auswahlkritierien regelt. Die Verwaltungsvereinbarung wird jährlich geschlossen und dann im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Einen Antrag auf Städtebauförderung können Städte und Gemeinden bei dem zuständigen Landesministerium stellen. Die Grundlage der Förderung für ein Sanierungsgebiet sind die Vorbereitenden Untersuchungen und eine integrierte Entwicklungsplanung. Private Personen, die Liegenschaften in einem Sanierungsgebiet besitzen, haben die Möglichkeit, Fördermittel bei der Stadt Oldenburg, Fachdienst Städtebau und Stadterneuerung, zu beantragen.
Private Förderung
Durch den Einsatz von Städtebaufördermitteln können Maßnahmen verschiedenster Art im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet finanziell unterstützt werden. Das beinhaltet neben städtischen Maßnahmen im Bereich des Hoch- und Tiefbaus unter bestimmten Voraussetzungen auch die Bezuschussung privater Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden, zum Beispiel Teilmodernisierung: Dach, Fassade, Fenster sowie andere abgestimmte Maßnahmen im Innen- und Außenbereich. Voraussetzung für die Gewährung eines solchen Zuschusses ist der vorher zwischen Eigentümer und Stadt Oldenburg abgeschlossene Modernisierungsvertrag.
Gerne beraten wir Sie, wenn Sie eine Maßnahme im Sanierungsgebiet planen. Informieren Sie sich bitte vor Baubeginn beim Fachdienst Städtebau und Stadterneuerung der Stadt Oldenburg oder beim Sanierungsbeauftragten, ob eine finanzielle Fördermöglichkeit besteht. Bereits begonnene Maßnahmen können nachträglich nicht mehr gefördert werden! Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Förderrichtlinien finden Sie auf den Seiten der einzelnen Sanierungsgebiete.
Erhöhte Abschreibung für Modernisierung und Instandsetzung
In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet können Steuerpflichtige gegebenenfalls die Herstellungskosten für die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Gebäuden steuerlich geltend machen.
Voraussetzung für die erhöhte Abschreibung ist eine zwischen der Stadt und dem Bauherren abgeschlossene vertragliche Vereinbarung (Modernisierungsvereinbarung). Wichtig ist, das der Abschluss der Vereinbarung vor dem Beginn von Baumaßnahmen erfolgt ist. Der Abschluss der vertraglichen Vereinbarung setzt voraus, dass die beabsichtigte Sanierung des Objektes den Sanierungsgrundsätzen beziehungsweise -zielen des jeweils förmlich festgelegten Gebietes entspricht. Eine nachträgliche Vereinbarung nach Beginn der Bauarbeiten ist nicht möglich.
Nachdem die Baumaßnahme abgeschlossen ist, prüft die Stadt die Originalrechnungen zusammen mit den Zahlungsbelegen und erstellt gegebenenfalls eine Bescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt.
Diese Angaben sind als allgemeine Hinweise zu verstehen. Sie sind nicht abschließend und ersetzen nicht die Beratung des Steuerberaters.
(siehe zum Beispiel §§ 7h, 10f, 11a Einkommensteuergesetz)
Zuletzt geändert am 20. März 2023