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Fachberatung bei sexueller Kindesmisshandlung
Fachberatung gegen sexuelle Kindesmisshandlung
„Sexueller Missbrauch an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen“. (Bange & Deegener, 1996)
Sexueller Missbrauch geschieht nicht spontan. Die Täterinnen und Täter planen ihre Übergriffe. Oft findet der Missbrauch über Jahre statt. Das Kind, der Jugendliche wird vom Täter durch Drohungen zur Geheimhaltung gezwungen, die eine Wiederholung der Tat ermöglicht. In dieser Situation brauchen Kinder und Jugendliche Hilfe und Unterstützung, um den Kreislauf aus Bedrohung, Angst und sexualisierter Gewalt zu durchbrechen.
Wichtig ist uns der größtmögliche Schutz der kindlichen und jugendlichen Opfer sowie eine bestmögliche Unterstützung der Familie. Da es oft um Verdachtsmomente geht, wird die Beratung auch in anonymisierter Weise sowohl für Bürgerinnen und Bürger, als auch für pädagogische Fachkräfte angeboten.
Unsere Aufgaben
Die Fachberatung bietet folgende Angebote zum Themenbereich sexueller Kindesmissbrauch an:
- Beratung von Fachkräften des Amtes für Jugend und Familie, von Fachkräften aus Kindertagesstätten, Horten, Sozialen Gruppenangeboten.
- Beratung als „insoweit erfahrene Fachkraft für Kindesschutz“ in allen Fällen der möglichen
Kindeswohlgefährdung nach § 8 a/b SGB VIII. - Beratung von Bürgern und Bürgerinnen der Stadt Oldenburg (Information, Abklären von Verdachtsmomenten, Unterstützung und Hilfestellung).
- Beratung von Fachkräften aus den sozialen Hilfesystemen der Jugendhilfe.
- Fortbildungen und Informationsveranstaltungen für diverse Zielgruppen.
- Kooperations- und Vernetzungsarbeit in der Stadt Oldenburg.
Kontakt
Sabine Stöhr, Bergstraße 25, Raum 212
Telefon: 0441 235-2722
E-Mail: sabine.stoehr[at]stadt-oldenburg.de
Sprechzeiten
nach Vereinbarung
ohne Terminvereinbarung: mittwochs von 9 bis 10 Uhr
Zuletzt geändert am 5. November 2024