Jugendhilfe im Strafverfahren

Hilfe für Jugendliche im Strafverfahren

Das Amt für Jugend und Familie der Stadt Oldenburg bietet mit dem Team „Jugendhilfe in Strafverfahren“, das aus den Sachgebieten Jugendgerichtshilfe sowie Ambulante Sozialpädagogische Angebote für straffällige Jugendliche und Heranwachsende besteht, verschiedene Angebote an. Gesetzliche Grundlagen sind das SGB VIII (KJSG) und das Jugendgerichtsgesetz (JGG).

Das Team arbeitet eng mit anderen Aufgabenfeldern der Jugendhilfe und externen Institutionen und Trägern (zum Beispiel Jugendbewährungshilfe, Verein Konfliktschlichtung, Justiz, et cetera) zusammen.

Jugendgerichtshilfe (JGH) – Was ist die grundlegende Aufgabe der JGH?

Die Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Amtes für Jugend und Familie. Sie wird immer dann tätig, wenn Jugendliche (14 bis 17 Jahre) oder Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) Straftaten begangen haben. Die Jugendgerichtshilfe berät und begleitet die Jugendlichen und Heranwachsenden während des gesamten Strafverfahrens, also vor, während und nach der Gerichtsverhandlung. Sie hat die Aufgabe, das Gericht über die persönlichen Verhältnisse, über Entwicklung und Umfeld des jungen Menschen zu informieren. Als Reaktion auf das Fehlverhalten der jungen Menschen soll die Jugendgerichtshilfe pädagogische Maßnahmen mit dem Ziel, den weiteren Lebensweg des jungen Menschen erzieherisch und positiv zu unterstützen, vorschlagen. Die Jugendgerichtshilfe ist nicht Verteidiger und vertritt nicht die Interessen der Staatsanwaltschaft. Eine Weisungsbefugnis der Justiz gegenüber der JGH besteht nicht. Weitere Informationen finden Sie im Flyer über die Jugendgerichtshilfe » (PDF, 823 KB, barrierefrei).

 

Arbeitsschwerpunkte der JGH

  • Untersuchungs-, Strafhaft- und Arrestvermeidung, unter anderem durch alternative ambulante oder stationäre Angebote
  • Haftbetreuung mit dem Ziel der Haftverkürzung und Wiedereingliederung
  • Betreuung von jungen Menschen, die besonders schwere Straftaten begangen haben
  • Initiierung, Ausbau, Förderung und Vermittlung von Hilfen zur Erziehung
  • Diversion
  • Koordination und Weiterentwicklung der Jugendstrafrechtspflege in Oldenburg
  • Prävention

Diversion

Das Diversionsverfahren bietet die Möglichkeit, von der Durchführung einer Hauptverhandlung abzusehen. Das Verfahren wird dabei von der Staatsanwaltschaft an die Jugendgerichtshilfe abgegeben mit dem Auftrag, ein Beratungsgespräch mit dem Beschuldigten zu führen und wenn angebracht pädagogische Maßnahmen einzuleiten. Abschließend stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren dann gemäß § 45 Absatz 2 endgültig ein.

Kontakt

Die Jugendgerichtshilfe befindet sich im Stau 73 (Eingang gegenüber vom Arbeitsamt).
Fax: 0441 235-3743

Buchstaben E und K, Zimmer 317
Mareke Ammermann, Telefon: 0441 235-3749
Mareke.Ammermann[at]stadt-oldenburg.de

Buchstaben F-J, Zimmer 315
Stephanie Rixgens, Telefon: 0441 235-2763
Stephanie.Rixgens[at]stadt-oldenburg.de

Buchstaben B-D und L-Q, Zimmer 303
Bettina Bunjes, Telefon: 0441 235-2825
Bettina.Bunjes[at]stadt-oldenburg.de

Buchstaben A, R-Z, Zimmer 316
Tobias Scharpekant, Telefon: 0441 235-2678
Tobias.Scharpekant[at]stadt-oldenburg.de

Ambulante Sozialpädagogische Angebote (ASA) für straffällige Jugendliche und Heranwachsende

Die Mitarbeitenden im Bereich Ambulante Sozialpädagogische Angebote führen Soziale Trainingskurse, Betreuungsweisungen und Standortseminare durch.
Initiiert werden diese Maßnahmen durch die Jugendgerichtshilfe. Nach Vorgesprächen mit allen Beteiligten werden diese Angebote durch das Jugendgericht/Jugendschöffengericht als Urteil festgelegt.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Flyer über die Ambulanten Sozialpädagogischen Angebote » (PDF, 1,1 MB barrierefrei)

Kontakt

Die Mitarbeitenden im Bereich der Ambulanten Sozialpädagogischen Angebote sind im Stau 73, 3. Stock zu finden.

Zimmer 310
Sebastian Pieper, Telefon: 0441 235-2817   
Sebastian.Pieper[at]stadt-oldenburg.de

Zimmer 310
NN, Telefon: 0441 235-2773    
 

Fax: 0441 235-3743

Zuletzt geändert am 9. September 2024