September: Der richtige Umgang mit Bauschutt und Asbest

Der richtige Umgang mit Bauschutt und Asbest

Bei jedem Neubau, Umbau und Abriss von Bauwerken fällt Bauschutt an. 

Bauschutt besteht aus einer Vielzahl an mineralischen Baustoffen, die klassischerweise bei einer Baustelle, Renovierung oder einem Abriss anfallen. Hierzu zählen insbesondere Betonabbruch, Dachziegel, Fliesen, Glasbausteine, Ziegelsteine, Mauerwerksabbruch (kein Gasbeton und keine Baustoffe auf Gipsbasis) oder Sanitärkeramik. Nicht zum Bauschutt gehört Erde und Sand. Bauschutt kann bis zu einer Menge von zwei Kubikmeter bei der Wertstoffannahmestelle Neuenwege, Barkenweg 6 und Langenweg, Felix-Wankel-Straße 7 angeliefert werden. Darüberhinausgehende Mengen können ausschließlich an der Abfallbehandlungsanlage Neuenwege, Barkenweg 3 angenommen werden. Die Kosten für Bauschutt bis zwei Kubikmeter betragen von null bis ein Kubikmeter 8 Euro und von ein bis zwei Kubikmeter 16 Euro. Bei Mengen von mehr als zwei Kubikmetern müssen diese über die Waage der Abfallbehandlungsanlage. Der Tonnenpreis beträgt 134,70 Euro. 

Bei Abrissarbeiten, besonders bei älteren Gebäuden, fällt neben Bauschutt auch Asbest an. Asbest ist eine Gruppe von natürlich vorkommenden feinfaserigen Mineralien. Es ist als krebserzeugender Gefahrstoff mit hohem Gefährdungspotenzial eingestuft. Aufgrund der vielseitigen Eigenschaften fand Asbest Anwendung unter anderem im Brand-, Schall-, Wärme- und Feuchteschutz. Mittlerweile ist die (Wieder-) Verwendung und auch Herstellung von Asbest in Deutschland vollständig verboten. Dieser Stoff wurde unter anderem häufig in Dach- und Fassadenplatten, Pflanzenschalen, Blumenkästen oder Fensterbänken verwendet.

Aber warum ist Asbest so gefährlich?

Asbest zerfasert leicht, und es werden sehr feine, lungengängige Fasern gebildet. Die menschliche Gesundheit wird über Einatmen von Asbestfasern gefährdet.

Was muss bei Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien beachtet werden?

Bei Umbauobjekten, die vor 1990 erstellt wurden, muss mit Asbest gerechnet werden. Bei geplanten Sanierungs- und Renovierungsarbeiten, die mit Abbruch- und Ausbaumaßnahmen verbunden sind, hat der Bauherr die Pflicht, vor Beginn der Arbeiten, auf der Grundlage von vorhandener Information (Errichtungszeitraum, Gebäudetyp, Gebäudefunktion, technische Gebäudeausrüstung, Probenahmen) zu prüfen, ob asbesthaltige Materialien vorhanden sind. Jeder gewerbliche Umgang mit Asbest muss dem Gewerbeaufsichtsamt vor Beginn der Arbeiten durch das wirtschaftliche Unternehmen angezeigt werden. Zu beachten sind die „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS 519 „Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“). Privatpersonen/Bauherren müssen wie sachkundige Unternehmen tätig werden. Auch hier ist die Freisetzung von Asbestfasern zu verhindern, und die sicherheitstechnischen Schutzmaßnahmen der TRGS 519 sind strikt einzuhalten. Ein Sachkundenachweis ist allerdings nicht erforderlich. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere das Leben und die Gesundheit dürfen nicht gefährdet werden. Ist dies nicht gewährleistet, ist ein sachkundiges Unternehmen mit den Arbeiten zu beauftragen. Die Arbeiten dürfen nur im Rahmen der privaten Haushaltung ausgeführt werden. Die Asbestzementprodukte sollten während der Arbeiten feucht gehalten werden. Zum Schutz vor eventuellen freiwerdenden Stäuben sollte eine Staubmaske der Filterart P 2 getragen werden.

Wie kann asbesthaltiges Material entsorgt werden?

Asbesthaltige Abfälle sind an der Entstehungsstelle in geeigneten, fest verschließbaren und gekennzeichneten Behältnissen zu sammeln. Geeignete Behälter sind beispielsweise ausreichend feste Kunststoffsäcke (Big-Bags), schwere Bau- oder Silofolie, mit Planen verschlossene Container oder abgedeckte Paletten für stapelbare Asbestzementprodukte. Diese Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet oder gekippt werden. Asbesthaltige Abfälle sind so zu sichern, dass während der Beförderung und beim Be- und Entladen keine Asbestfasern freigesetzt werden. Kleinmengen von Asbest (bis zwei Tonnen im Jahr) können in Oldenburg bei der Abfallbehandlungsanlage Neuenwege, Barkenweg 3 angeliefert werden. Die Anlieferung ist vorab telefonisch über die Nummer 0441 5705011 bekannt zu geben. Die anliefernde Person muss das Material selber in einen offenen Container auf dem Gelände ablegen. Der Tonnenpreis beträgt 134,70 Euro.

Zuletzt geändert am 26. August 2024