April: Hinweise zur Vermeidung von Rattenbefall
Wie kann ich Rattenbefall verhindern?
Ratten sind äußerst anpassungsfähige und intelligente Tiere, die in nahezu jeder Umgebung überleben können. Leider führt dies dazu, dass sie sich auch in unseren Städten und sogar in unseren Wohnhäusern wohlfühlen. Ein Rattenbefall ist nicht nur unangenehm, sondern birgt auch erhebliche gesundheitliche Risiken, da Ratten Krankheiten übertragen und Lebensmittel verunreinigen können. Daher ist es von großer Bedeutung, sich mit dem Thema Rattenbefall auseinanderzusetzen und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Wir möchten Ihnen praktische Ratschläge geben, wie Sie Ihr Zuhause und Ihren Garten für Ratten unattraktiv gestalten können.
Wichtige Präventionsmaßnahmen sind:
Ordnungsgemäße Entsorgung von Essensresten:
- Speisereste gehören nicht auf den Kompost oder in die Toilette
- Verpacken Sie Essensreste sorgfältig in Müllbeuteln und entsorgen Sie diese in verschlossenen Mülltonnen
- Überprüfen Sie Biotonnen und Komposte regelmäßig auf Anzeichen von Rattenbefall
Sichere Lagerung von Wertstoffsäcken:
- Lagern Sie Wertstoffsäcke an für Ratten schwer zugänglichen Orten, beispielsweise in verschlossenen Räumen
- Stellen Sie Wertstoffsäcke erst am Tag der Abholung bereit
Ordnungsgemäße Gestaltung von Garten und Grundstück:
- Vermeiden Sie Bodendecker an der Hausfassade, da diese Ratten als Rückzugsort dienen können
- Halten Sie den Raum unter Pflanzkübeln sauber und frei von Unrat
- Lagern Sie Tierfutter in verschlossenen Behältern
- Halten Sie Ihr Grundstück sauber und aufgeräumt
Verschließen von Zugängen zum Haus:
- Dichten Sie Risse und Löcher in Mauern und Fundamenten ab
- Verschließen Sie Kellerfenster und Lüftungsschächte mit engmaschigen Gittern
- Achten Sie darauf, dass Türen und Fenster ordnungsgemäß verschlossen sind
Zusätzliche Hinweise
Da Ratten überwiegend nachtaktiv sind, werden sie oft erst spät bemerkt. Ein vermehrter Befall kann sich durch die Sichtung von Ratten am Tage äußern. In diesem Fall ist eine umgehende Bekämpfung erforderlich, um die Population zu begrenzen. Gemäß der Niedersächsischen Rattenbekämpfungsverordnung ist der Grundstücksbesitzer primär für die Bekämpfung auf seinem eigenen Grundstück verantwortlich. Die Stadt Oldenburg tritt erst in Aktion, wenn die Maßnahmen des Grundstücksbesitzers erfolglos waren. Weitere Informationen bezüglich der Schädlingsbekämpfung erhalten Sie hier ».
Zuletzt geändert am 1. April 2025