Bildungs- und Teilhabepaket

Allgemein

Das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket hat zum Ziel, bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit zu geben, an Bildungs- und Freizeitangeboten teilzunehmen. Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sollen verhindern, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wegen mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit benachteiligt werden.

Zuständig für die Bewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe ist bei Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen nach dem SGB II das Jobcenter und bei allen übrigen Empfängerinnen und Empfängern das Amt für Teilhabe und Soziales der Stadt Oldenburg.

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Was umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:

  • Leistungen für eintägige Ausflüge der Schulen und Kindertageseinrichtungen.
  • Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sowie mehrtägige Fahrten der Kindertageseinrichtungen.
  • Bedarfe für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Für die Ausstattung werden bei Schülerinnen und Schülern 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines jeden Jahres berücksichtigt.
  • Leistungen für die Kosten der Schülerbeförderung », wenn die Schülerinnen und Schüler für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges auf eine Schülerbeförderung angewiesen sind und die Kosten nicht von Dritten getragen werden.

Zuletzt geändert am 13. April 2023