Informationen für Kindertagespflegepersonen
Was ist die Aufgabe einer Kindertagespflegeperson?
Als Kindertagespflegeperson leisten Sie einen wichtigen Beitrag, damit Kinder zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit heranwachsen. Im Sinne einer Erziehungspartnerschaft mit den Eltern ergänzen Sie die Erziehung der Herkunftsfamilie. Zusätzlich leisten Sie mit Ihrem Betreuungsangebot einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Vorwiegend werden Kinder im Alter von eins bis drei Jahren in Kindertagespflege betreut.
Wo wird betreut?
Selbständige Kindertagespflegepersonen betreuen in der Regel in der eigenen Wohnung oder in eigens dafür ausgewählte Räume.
Ein Zusammenschluss von zwei Kindertagespflegepersonen ist möglich. Hier findet die Betreuung grundsätzlich in dafür ausgewählte Räumlichkeiten statt. Alle Räumlichkeiten werden auf ihre Geeignetheit überprüft. In besonderen Fällen können Sie als Betreuungsperson im Haushalt der Eltern tätig werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Grundsätzlich kann jede volljährige Person als Kindertagespflegeperson tätig werden, die psychisch und physisch gesund ist und keine Einträge im polizeilichen Führungszeugnis hat. Wer über eine anderweitige als pädagogische Grundausbildung verfügt, muss an einer Qualifizierungsmaßnahme zur Ausbildung in Kindertagespflege teilnehmen und erfolgreich abschließen. Kenntnisse in der deutschen Sprache sind unerlässlich. Die Freude an der Arbeit mit Kindern muss deutlich erkennbar sein.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie vom Jugendamt eine schriftliche Pflegeerlaubnis, auf dessen Grundlage Sie mit der Betreuung beginnen dürfen.
Wie sieht mein Einkommen aus, wenn ich als Kindertagespflegeperson selbständig bin?
Für jedes Kind aus der Stadt Oldenburg erhalten Sie pro Stunde eine Förderung zwischen 4,50 und 5 Euro brutto – je nach Stufe Ihrer Qualifizierung und Dauer Ihrer Tätigkeit. Zusätzlich sind Zuschüsse für die Erstausstattung, jährliche Renovierungen und Sozialversicherungsbeiträge möglich.
Wenn Sie nicht in Ihrer privat genutzten Wohnung betreuen, erhalten Sie einen Zuschuss zu den Raumkosten.
Im Zusammenschluss zu einer Großtagespflegestelle erhalten Sie darüber hinaus eine jährliche Pauschale für notwendige Betriebskosten.
Gibt es Anstellungsmöglichkeiten für Kindertagespflegepersonen?
Ja, Anstellungsmöglichkeiten gibt es bei freien Trägern oder auch direkt in einigen Unternehmen, die die Kindertagespflege als Betreuungsmöglichkeit für Kinder der Mittarbeitenden anbieten.
Wer entscheidet darüber, welche Kinder ich betreue?
Laut dem achten Sozialgesetzbuch darf eine Kindertagespflegeperson bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen. Als selbständige Kindertagespflegeperson entscheiden Sie selbst darüber, wieviel Betreuungsstunden pro Woche Sie anbieten möchten. Genauso sind Sie selbst diejenige, die darüber entscheidet, welche Kinder in die Gruppe aufgenommen werden sollen. Bei angestellten Kindertagespflegepersonen sind die Vorgaben des jeweiligen Arbeitgebers maßgeblich.
Zuletzt geändert am 17. Oktober 2022