Informationen für Eltern

Was genau ist Kindertagespflege?

Qualifizierte Betreuungspersonen, deren Eignung für eine Kinderbetreuung durch das Jugendamt schriftlich in einer Pflegeerlaubnis bestätigt wird, betreuen eine Gruppe von höchstens fünf Kindern im familiären Umfeld. Eine Gruppengröße von zehn Kindern entsteht dann, wenn zwei Kindertagespflegepersonen sich in eigens dafür ausgewählten Räumlichkeiten als Großtagespflegezusammenschließen.

Kindertagespflegestellen sind im gesamten Stadtgebiet zu finden. Wenn es für Sie (zum Beispiel aus beruflicher Sicht) vorteilhafter ist, Ihr Kind in einer anderen Gemeinde betreuen zu lassen, so ist auch dies möglich.

Überwiegend betreuen selbständige Kindertagespflegepersonen in der eigenen Wohnung. Es gibt jedoch auch zunehmend Großtagespflegestellen in Unternehmen oder auch Großtagespflegestellen auf selbständiger Basis. Eine Betreuung bei Ihnen zu Hause kann dann in Betracht gezogen werden, wenn es für Ihre Situation oder für die Entwicklung des Kindes am besten ist.

Ist unser Kind gut aufgehoben?

Im Betreuungsalltag ist die Kindertagespflegeperson normalerweise alleine – außer in einer Großtagespflegestelle. Dennoch sind Kindertagespflegepersonen miteinander im Kontakt und treffen sich beispielsweise auch gerne mal mit den Kindern auf einem Spielplatz. Die pädagogische Fachberatung des Jugendamtes steht ebenfalls dauerhaft mit Rat und Tat zur Seite und führt auch Hausbesuche durch. Darüber hinaus sichern jährliche themenbezogene Fortbildungen die Qualität in der Betreuung. Wenn Sie sich eine Erziehungspartnerschaft mit der von Ihnen gewählten Kindertagespflegeperson vorstellen können, die auf Vertrauen und Offenheit basiert, schaffen Sie eine gute Grundlage für das Wohlfühlen und somit für die Entwicklung Ihres Kindes.

Wie finden wir die passende Kindertagespflegeperson für uns?

Für die Vermittlung können Sie sich an die Fachberatung Kindertagespflege im Amt für Jugend und Familie wenden. Hierzu steht Ihnen das Anmeldeformular im Serviceportal » zur Verfügung. Natürlich können Sie sich auch selbst eine Kindertagespflegeperson suchen, ohne die Vermittlung der Fachberatung in Anspruch zu nehmen. Viele der Oldenburger Kindertagespflegepersonen und Großtagespflegen finden Sie auf der Internetseite Tagesmutter in Oldenburg » Wenn Sie Fragen haben und zunächst eine Beratung wünschen, nehmen Sie gerne direkt mit der Fachberatung Kontakt » auf. Die Fachberatung berät Sie rundum die Kindertagespflege, unabhängig davon, wie Sie den Betreuungsplatz suchen. Hier erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie benötigen, damit der Betreuungsplatz gefördert wird.

Wie viele Stunden pro Woche können wir unser Kind in die Betreuung geben?

Der wöchentliche Betreuungsumfang wird größtmöglich Ihrem individuellen Bedarf und der Entwicklung des Kindes angepasst.

Was müssen wir für die Betreuung bezahlen?

Die Vergütung der Kindertagespflegeperson übernimmt das Amt für Jugend und Familie auf Grundlage der bewilligten Betreuungsstunden. Dazu ist ein Antrag auf Förderung in Kindertagespflege erforderlich. Auf Grundlage Ihres Familieneinkommens und der vom Jugendamt bewilligten Betreuungsstunden wird ein monatlicher Elternbeitrag errechnet, den Sie direkt an das Jugendamt zahlen. Hier finden Sie nährere Informationen zum Antrag auf Förderung und zu den Elternbeiträgen »

Zuletzt geändert am 4. November 2024