91er-Straße

Umsetzung der Zwischennutzung im Rahmen des Förderprogramms „Resiliente Innenstädte“

Baustart auf dem ehemaligen Finanzamtgelände

Damit die Innenstadt zukünftig sozial, wirtschaftlich und ökologisch noch widerstandfähiger wird, sollen hier ganz verschiedene Projekte mit Hilfe des Förderprogramms „Resiliente Innenstädte“ realisiert werden. Als eines von derzeit drei förderfähigen Projekten für die Oldenburger Innenstadt wird noch im Jahr 2025 auf dem ehemaligen Finanzamtsgelände an der 91er-Straße eine öffentliche Freizeitfläche hergestellt.

Zwischennutzung zur Belebung der Brachfläche

Im Jahr 2021 wurde das ehemalige Finanzamt-Gebäude an der 91er-Straße abgerissen. Seitdem liegt das Gelände ungenutzt brach und ist mit einem hohen Bauzaun gesichert. Durch die Lage an der Heiligengeiststraße als Verbindung zwischen Pferdemarkt und Innenstadt stellt die Fläche jedoch einen wichtigen Teil des nördlichen Eingangstors zur Innenstadt dar.

Diese Eingangssituation soll nun im Frühjahr 2025 aufgewertet werden: Auf dem Gelände wird von der Stadt Oldenburg eine temporäre, öffentliche Freizeitfläche hergerichtet, um die Übergangszeit bis zu einer endgültigen Vermarktung und Bebauung zu überbrücken. Da sich die Fläche nicht im Besitz der Stadt Oldenburg befindet, wurde für die Nutzung mit dem Land Niedersachsen als Eigentümer ein Pachtvertrag geschlossen.

Baustart im Mai – Eröffnung im Juli geplant

In der Oldenburger Innenstadt gibt es aktuell nur wenige öffentliche Räume mit Grünelementen und Aufenthaltsqualitäten. Dies spiegelt sich auch in den Analyseergebnissen des 2022 veröffentlichten Masterplans Stadtgrün wider, der für die Innenstadt einen Maßnahmenbereich mit hoher Priorität für die Umsetzung von Maßnahmen zur Schaffung von mehr Grün festsetzt. Genauere Informationen und alle Karten finden Sie auf unseren Seiten zum Masterplan Stadtgrün ».

Das eingezäunte etwa 5.700 Quadratmeter große Grundstück bietet daher optimale Bedingungen, um hier eine kleine, zeitlich begrenzte Freizeitfläche im Innenstadtbereich umzusetzen. Die Brachfläche des ehemaligen Finanzamtes soll durch diese Zwischennutzung wiederbelebt und in die Gestaltung der Innenstadt integriert werden. Dabei soll eine möglichst ganzjährig nutzbare Fläche geschaffen werden, die sowohl Angebote zum Verweilen als auch für Bewegung bereithält.

Nach einem umfangreichen Planungsprozess und der Beantragung von Fördermitteln ist es soweit: Anfang Mai starten die Bauarbeiten auf der Fläche. Die Eröffnung des neuen Miniparks an der 91er-Straße ist, je nach Fortschreiten der Bauarbeiten, im Juli 2025 geplant.

Vielfältige Nutzungen auf einer Fläche

Die neue Freizeitfläche wird durch verschiedene Nutzungs-Areale und Gestaltungselemente gegliedert: Eine zentrale, großzügige Sandfläche transportiert Strandgefühle in den Minipark und lädt Jung und Alt zu unterschiedlichsten Aktivitäten ein, wie auch an einem echten Strand. Das Angebot wird durch eine sogenannte „SportBox“ erweitert, aus welcher diverses Sportequipment ausgeliehen werden kann. Unter SportBoxen in Oldenburg » finden Sie alles zum Inhalt und auch wie die Ausleihe abläuft.

Die vorhandenen Belagsflächen werden weitestgehend wie im Bestand belassen und in Teilen durch Fußwege sowie einen Holzsteg ergänzt. So entsteht neben dem Rasen und der Sandfläche weiterer Raum für verschiedene Aktionen und Veranstaltungen. Zudem ist die gesamte Freizeitfläche barrierefrei zugänglich und bietet unterschiedliche Sitzgelegenheiten, um hier eine kleine Pause zu verbringen.

Bunter Rahmen durch Blühwiesen

Unter dem Motto „Mehr Grün in der Stadt“ gibt ein Band aus Blühwiesen dem Park einen bunten Rahmen. Auch werden einige der vorhandenen Gehölze erhalten und durch weitere Pflanzungen von Gehölzen und Stauden ergänzt. Damit soll ein Beitrag zur Förderung der Biodiversität in der Innenstadt geleistet werden. An die Blühwiese angrenzend bietet zudem eine Rasenfläche zusätzlichen Raum zur freien Nutzung. Der Park wird durch einen 1,40 Meter hohen Zaun und Hecken eingefasst und durch mehrere Tore zugänglich sein. Auch kleinere Veranstaltungen sollen hier künftig möglich sein. Eine genaue Planung wird hierzu derzeit ausgearbeitet. 

Fotostrecke zur Entwicklung der Freizeitfläche

Verfolgen Sie hier, wie aus der Brachfläche des ehemaligen Finanzamtes eine spannende Freizeitfläche mit vielen Angeboten wird.

Beitrag zu den Stadtgärten 2025

Menschen aller Altersklassen haben die Chance auf der Fläche ohne Konsumzwang zusammenzukommen und vielfältige Nutzungsangebote zu den Themen Sport, Spiel, Ausruhen im Grünen oder Urban Gardening wahrzunehmen.

Dabei wird das Angebot auf der Freizeitfläche durch einen Beitrag zu den diesjährigen Stadtgärten abgerundet. Auf einer Teilfläche wird ein Garten zum Themenfeld des Urban Gardenings umgesetzt und bietet Inspiration für den eigenen Garten oder Balkon. Insgesamt elf grüne Oasen auf Zeit entstehen vom 10. Mai bis zum 17. August 2025 – individuell gestaltet, nachhaltig konzipiert und inspiriert von umwelt- und klimafreundlichen Ideen. An welchen Orten die elf Stadtgärten in 2025 am Samstag, 10. Mai  offiziell mit einem bunten Programm für die ganze Familie eröffnet werden, ist unter Oldenburger Stadtgärten 2025 » zusammengefasst. Hier finden Sie auch alle Informationen und Veranstaltungshinweise.

Spannende Ergebnisse durch fachübergreifende Zusammenarbeit

Insgesamt gibt es in der Oldenburger Innenstadt einen vergleichsweise geringen Anteil öffentlicher und grüner Erholungsräume, die sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Besucherinnen und Besuchern die Möglichkeit für eine kurze Auszeit vom Stadttrubel bieten können.

Aus dieser Situation heraus entstand schließlich die Projektidee für die Zwischennutzung des ehemaligen Finanzamt-Geländes. In enger Zusammenarbeit der Fachdienste Städtebau und Stadterneuerung und Stadtgrün – Planung und Neubau sowie dem Amt für Kultur, Museen und Sport der Stadt Oldenburg wurden fachübergreifend unterschiedliche Ideen und Lösungen für den Minipark diskutiert und schnell ein gemeinsames Ergebnis gefunden. Im Dezember 2024 hat der Rat der Stadt Oldenburg die Umsetzungswürdigkeit zu dem Projekt beschlossen, so dass bereits im Frühjahr 2025 mit der Realisierung begonnen werden kann.

Mitgärtnern beim Urban Gardening

Nach der baulichen Herstellung wird es unterschiedlichste Nutzungsangebote auf der Fläche geben. Neben den freien Bewegungs-, Spiel- und Erholungsmöglichkeiten soll es zukünftig auch verschiedene Angebote sowie kleinere Veranstaltungen geben. Was hier genau stattfinden soll ist, aktuell noch in Planung. Alle Informationen sowie Termine finden Sie dann an dieser Stelle sowie über den Bürgerbrief per Mail. Sie erhalten noch keinen Bürgerbrief und möchten diesen für alle aktuellen Informationen zur Stadt Oldenburg abonnieren? Dann können Sie mit wenigen Klicks hier den Bürgerbrief der Stadt Oldenburg abonnieren ».

Die Pflege und Instandhaltung der umgestalteten Fläche wird anschließend durch die Fachkräfte des Fachdienstes Stadtgrünpflege und Friedhöfe der Stadt Oldenburg übernommen.

Förderung durch Mittel der Europäischen Union

Die Umsetzung der Freizeitfläche an der 91er-Straße hat ein Projektvolumen von rund 290.000 Euro. Davon werden 40 Prozent von der „NBank“ Niedersachsen in Kofinanzierung durch die EU gefördert. Die verbleibenden 60 Prozent der Gesamtkosten werden von der Stadt Oldenburg als Projektträgerin getragen. In der Projektsumme sind die Kosten für die Herstellung und auch den späteren Rückbau der Parkfläche enthalten.

Dabei ist die Umgestaltung und Belebung des ehemaligen Finanzamtgeländes eines von drei Projekten, die im Rahmen des EU-Förderprogramms „Resiliente Innenstädte“ in Oldenburg umgesetzt werden. Neben dem Finanzamtgelände gibt es das Projekt „Klimaladen“ » als Beratungsstelle zu Klimafragen, sowie die „Entwicklung eines Konzeptes zum konfliktfreien Wohnen in der Innenstadt“ ». Insgesamt konnte die Stadt rund 1,12 Millionen Euro für die drei Vorhaben binden.

Sie möchten wissen wie es mit den Projekten des Förderprogrammes weitergeht? Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es auf unserer Website unter „Resiliente Innenstädte“ ».

Zuletzt geändert am 17. April 2025