66. „Defftig Ollnborger Gröönkohl-Äten“

Termin fürs „Gröönkohl-Äten“ 2025 steht fest: Neue Kohlmajestät wird am 10. März gekürt

Ministerpräsident Daniel Günther ist Ehrengast

Der Ehrengast beim nächsten „Defftig Ollnborger Gröönkohl-Äten“ in Berlin kommt diesmal aus dem nördlichsten Bundesland: Der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther, hat für die 66. Auflage der Traditionsveranstaltung, die am Montag, 10. März 2025, in der Niedersächsischen Landesvertretung in der Bundeshauptstadt stattfinden wird, sein Kommen zugesagt. Oldenburgs Oberbürgermeister Jürgen Krogmann zeigt sich sehr erfreut darüber, dass der Christdemokrat seine Einladung angenommen hat. „Daniel Günther ist einer der beliebtesten und erfolgreichsten Ministerpräsidenten und einer der besten Redner unter den Spitzenpolitikern Deutschlands. Ich bin sehr gespannt auf ihn.“  Der Ministerpräsident wisse um die Wirkung von Humor als Mittel, um politisch zu überzeugen. „Mit dieser Fähigkeit ist er besonders geeignet dafür, unser Ehrengast zu sein“, sagt Krogmann.

Daniel Günther ist seit 2017 Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein. Der 51-Jährige gilt durch seine Zusage als aussichtsreicher Kandidat für die Nachfolge von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) als Kohlregent. Die Entscheidung darüber trifft aber das so genannte Kurfürstenkollegium wie immer erst im Laufe des Veranstaltungsabends in Berlin. 

Daniel Günther: Große Ehre für mich

„Es ist mir eine große Ehre, als möglicher Nachfolger für den amtierenden Grünkohlkönig Boris Pistorius gehandelt zu werden. Nachdem ich in diesem Jahr mit dem Orden wider den tierischen Ernst ausgezeichnet wurde und vor dem Hintergrund, dass die ‚Kohlkammer Deutschlands‘ in Dithmarschen in Schleswig-Holstein liegt, halte ich mich für das Amt der neuen Grünkohlmajestät durchaus geeignet“, sagt Daniel Günther. Darüber habe er am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz vom 23. bis 25. Oktober in Leipzig auch mit seinem niedersächsischen Amtskollegen Stephan Weil gesprochen. „Er hat bereits signalisiert, dass er meine Bewerbung um eines der höchsten Ämter in diesem Land unterstützen wird“, freut sich Günther. „Ich hoffe, dass ich das Kurfürstenkollegium am Abend des 10. März von meinen unleugbaren Qualitäten als Majestät überzeugen kann – denn nach sechs Jahren, in denen das Zepter in den Händen von Ampel-Politikerinnen und -Politikern lag, würde ich der Stadt Oldenburg eine CDU-geführte Grünkohl-Regentschaft dringend wünschen.“

Grünkohlanbau in Dithmarschen

Erste Überlegungen für eine mögliche Oldenburger Regentschaft hat das Landesoberhaupt von Schleswig-Holstein bereits angestellt: „Eine meiner ersten Maßnahmen auf dem Thron wäre es, in Dithmarschen mehr Grünkohl anbauen zu lassen und damit für spürbare Entlastungen der Menschen im Oldenburger Land zu sorgen“, so der Ministerpräsident. „Bis zum ‚Defftig Ollnborger Gröönkohl-Äten‘ im März werde ich mich breit aufstellen“, verspricht Daniel Günther, „das haben der Grünkohl, Oldenburg und die Oldenburgerinnen und Oldenburger verdient“.

Zu Gast in der Landesvertretung

In Berlin rechnet Oberbürgermeister Jürgen Krogmann erneut mit einem „vollen Haus“ in der Niedersächsischen Landesvertretung, die sich übrigens das mitten im Regierungsviertel gelegene Gebäude passenderweise mit der Landesvertretung Schleswig-Holsteins teilt. Erwartet werden wieder rund 270 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Sport. 

„Who is who“ der Politik

Mit dem „Gröönkohl-Äten“ hinterlässt die Stadt Oldenburg seit 1956 ihre Visitenkarte auf bundespolitischem Parkett. Die Reihe der Kohlmajestäten liest sich wie ein „Who is who“ der Politik der vergangenen Jahrzehnte: Neben ehemaligen Bundeskanzlern wie Helmut Kohl oder Helmut Schmidt zieren die Namen zahlreicher Mitglieder von Bundes- und Landesregierungen diese Liste.  Das Landesoberhaupt von Schleswig-Holstein fehlt darauf – bisher.

Weitere Informationen

Mehr zu den bisherigen Grünkohlmajestäten und über das traditionelle Berliner Kohlessen gibt es auf den Seiten zur Berliner Kohlfahrt ».

Zuletzt geändert am 29. Oktober 2024