Haushaltsbefragung
Technische Universität Dresden und Stadtverwaltung bedanken sich bei allen Teilnehmenden
Haushaltsbefragung zur Alltagsmobilität in Oldenburg beendet
Mit welchen Verkehrsmitteln sind die Oldenburgerinnen und Oldenburger bevorzugt unterwegs? Welche Entfernungen legen sie dabei zurück? Ist ihr Wohnort gut erreichbar, besitzen sie einen Führerschein, ein privates Auto oder ein Fahrrad? Um diese und mehr Fragen ging es einer groß anlegten Haushaltsbefragung, die seit Februar 2023 – unter anderem auch in Oldenburg – durchgeführt wurde.
Die Erforschung der alltäglichen Mobilität in Oldenburg, die von der Technischen Universität Dresden durchgeführt wurde, war Teil des Forschungsprojektes „Mobilität in Städten – SrV 2023“ ». Die Ergebnisse werden in das Teilkonzept Modal Split des Mobilitätsplans Oldenburg 2030 einfließen.
Wie erfolgte die Befragung in Oldenburg?
Die Befragung richtete sich an Oldenburger Bürgerinnen und Bürger aus allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen. Die Adressen der ausgewählten Haushalte wurden per Zufallsverfahren aus dem Melderegister gezogen. Angeschrieben wurden 5.761 Haushalte. Diese Haushalte erhielten zunächst ein Ankündigungsschreiben, das sie über die Befragung informierte und um ihre Mitwirkung bat. Die Teilnahme an der Erhebung war freiwillig. Die Fragen konnten flexibel über einen Online-Zugang im Internet oder telefonisch beantwortet werden. Zusätzlich wurden eine Telefonhotline und ein Webchat eingerichtet. Teilgenommen haben 2.026 Menschen aus Oldenburg – sie bilden eine repräsentative Stichprobe ab.
Abschluss der Feldphase
Die letzten Interviews der bundesweiten Haushaltsbefragung „Mobilität in Städten – SrV 2023“ wurden im Februar 2024 durchgeführt. Zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger gaben per Telefon oder Onlinefragebogen Auskunft zu ihrer Alltagsmobilität. Durch die aktive Mitwirkung der Einwohnerinnen und Einwohner ist es gelungen, die erforderliche Personenstichprobe wie geplant zu erreichen. Dies ist in Zeiten sinkender Teilnahmebereitschaft und vielfältiger Herausforderungen im Alltag keineswegs selbstverständlich.
Daher danken die TU Dresden und die Stadt Oldenburg allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sehr herzlich für ihre Mitwirkung an dieser Untersuchung und die dabei aufgewendete Zeit und Mühe. Sie haben entscheidend dazu beigetragen, wichtige Grunddaten für die kommunale und regionale Verkehrsplanung sowie die Mobilitätsforschung zu aktualisieren.
An der Studie beteiligten sich deutschlandweit mehr als 270.000 Personen in über 500 Städten und Gemeinden. Die erhobenen Daten werden von der TU Dresden aufbereitet und wissenschaftlich ausgewertet.
Das Forschungsprojekt
Mit der Durchführung der Erhebung hatte die TU Dresden das Leipziger Institut O.trend GmbH beauftragt. Dort werden alle Daten erfasst, anonymisiert und zur Auswertung an die TU Dresden übergeben. Das als „System repräsentativer Verkehrsbefragungen“ (SrV) konzipierte Projekt wurde an der TU Dresden bereits 1972 begründet.
Weiterführende Informationen sind auf der Webseite der TU Dresden » zu finden.
Stadtspezifische und stadtübergreifende Erkenntnisse
Das Projekt stellt seit 1972 regelmäßig wichtige Erkenntnisse und Grunddaten für die örtliche und regionale Verkehrsplanung bereit. Die anonymisierte Auswertung liefert neben stadtspezifischen Erkenntnissen auch stadtübergreifende Trends, die von der Verkehrsplanung zu berücksichtigen sind. Hierzu gehören auch die Mobilität von bestimmten Personengruppen, zum Beispiel Senioren oder Kinder, und die Nutzung von Sharing-Angeboten. Da die Voraussetzungen für die Mobilität individuell sehr unterschiedlich sein können, wird beispielsweise auch nach Führerscheinbesitz, Erreichbarkeit von Haltestellen und dem Zeitaufwand für die täglichen Wege gefragt. Auch Personen, die nur selten unterwegs sind, werden ausdrücklich zur Mitwirkung aufgerufen, da das Verkehrsverhalten der gesamten Wohnbevölkerung erfasst werden soll. Die Studie wendet sich an alle Schichten der Bevölkerung. Dazu wurde eine zufällige repräsentative Stichprobe aus dem Einwohnermelderegister gezogen. Die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden beachtet, kontrolliert und eingehalten.
Zuletzt geändert am 1. April 2025