Erörterungstermine Januar 2016
Einwände Träger öffentlicher Belange
Am 12. Januar 2016 waren die Träger öffentlicher Belange sowie die betroffenen Grundstücksbesitzenden aus dem Landkreis Ammerland, der Gemeinde Rastede und der Gemeinde Wiefelstede zur Erörterung ins PFL eingeladen. Insbesondere der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Bremen (WSV) haben umfangreiche Einwände gegen das Ausbauvorhaben vorgebracht.
Die DB Netz AG hat zugesagt, dass alle Belange bezüglich der Entwässerung der Bahnanlage und ihrer Nachbargrundstücke, die auch den OOWV betreffen, mit diesem und der Stadt Oldenburg besprochen werden sollen.
Die WSV betonte besonders ihre Betroffenheit in Bezug auf die Öffnungszeiten der Hunteklappbrücke. Diese sollen sich zukünftig stark verkürzen. Sollte der Oldenburger Hafen aufgrund geringer und kurzer Öffnungszeiten der Hunteklappbrücke zukünftig schlechter erreichbar sein, ist dies existenzbedrohend für die Oldenburger Hafenwirtschaft. Die DB Netz AG beruft sich in diesem Fall besonders darauf, dass die Hunteklappbrücke außerhalb des PFA 1 liegt und somit keine Berücksichtigung in diesem Verfahren findet. Dass die Züge hinter der Pferdemarktbrücke (Abschnittsende von PFA 1) nicht einfach verschwinden, kann von der Bahn wohl nicht geleugnet werden.
Einwendungen betroffener Grundstücksbesitzenden der Stadt Oldenburg
Vom 13. Januar bis 22. Januar 2016 fanden die Erörterungstermine für die betroffenen Grundstücksbetroffenen auf dem Stadtgebiet der Stadt Oldenburg statt.
Gegliedert nach Straßen, wurden sowohl vormittags als auch nachmittags die Grundstückbetroffenen angehört. Fast alle anwesenden Einwenderinnen und Einwender haben sich gegen eine vorübergehende Inanspruchnahme (Betreten der Grundstücke für Bauarbeiten beispielsweise an Lärmschutzwänden), die Eintragung von Grunddienstbarkeiten sowie den Erwerb von Teilflächen der Grundstücke gewehrt. Auch die Position der Oberleitungsmasten sowie Lärmschutz oder Absicherung der Grundstücke während der Bauzeit waren Themen, die mit der DB Netz AG besprochen wurden. Diese sagte zu, dass Nachtbauarbeiten rechtzeitig angekündigt würden. Die Absicherung der Grundstücke mittels eines verkleideten Bauzaunes könnte laut DB Netz AG gegebenenfalls nach Absprache mit den Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke installiert werden.
Auch zeigten sich viele Einwenderinnen und Einwender erzürnt über die Rodung des Bahndamms, die notwendig werde, um diesen mit Erdnägeln zu stabilisieren. Da großes Gerät für diese Vernagelung benötigt wird, müssten teilweise auch große Bäume, die auf privaten Grundstücken stehen, weichen. Die DB Netz AG hat zugesagt, Bäume nur nach einer Einzelfallprüfung zu fällen. Des Weiteren würden Alternativen zur Einbringung der Nägel geprüft, um den Eingriff in die Natur so gering wie möglich zu halten.
Zuletzt geändert am 8. November 2023