Erörterungstermine Dezember 2015
Während des Erörterungstermins der Anhörungsbehörde zum Planfeststellungsabschnitt 1 (ABS Oldenburg-Wilhelmshaven) vom 2. Dezember bis 16. Dezember 2015 wurden alle Einwendungen der Stadt Oldenburg sowie der privaten Einwenderinnen und Einwender vorgetragen und diskutiert. Moderiert wurde die Verhandlung von Wolfgang Kalz, ehemaliger Richter am OVG-Lüneburg Herrn, der durch eine sichere Verhandlungsführung den Erörterungstermin gut strukturierte. Die Deutsche Bahn hat ihr Vorhaben ohne erkennbare Berücksichtigung der schriftlichen Einwände der Stadt und der meisten Oldenburger Bürgerinnen und Bürger vorgetragen.
Folgende Themen blieben während der Erörterung ergebnisoffen
Schallberechnungen
- Es ist deutlich, dass die Firma AIT (von der DB beauftragter Schallgutachter) andere Bedingungen zugrunde gelegt hat als durch die alte Schall 03 vorgegeben sind (Berücksichtigung der Abschirmung durch zweite Gebäudereihe und Reflexionen).
- Die schalltechnische Untersuchung der DB Netz AG steht im Widerspruch zur alten und seinerzeit zugrunde gelegten Schall 03.
- Die Vorhabenträgerin hat zugesagt, sich in Bezug auf die Gestaltung der Schallschutzwände mit der Stadt Oldenburg abzusprechen.
Erschütterungen
- Es ist fraglich, ob die Besonderheiten in den Oldenburger Erdschichten (Tonschichten und Grundwasserverhältnisse) berücksichtigt wurden.
- Beweissicherung durch Einholung eines geologischen Gutachtens zu den Untergrundverhältnissen im Ziegelhof- und Johannesviertel, Veranlassung von Erschütterungsmessungen die jeden Einzelfall einer Bewertung unterziehen sowie die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu den Folgen von Erschütterungen wurde beantragt.
- Die DB Netz AG will prüfen, ob die Pferdemarktbrücke ebenfalls mit einer Schienenbesohlung ausgestattet werden kann und ob die Besonderheiten der Oldenburger Bodenverhältnisse (hohe Grundwasserstände) in ihre Betrachtung eingeflossen sind.
- Die Firma Wölfel wurde von der Stadt Oldenburg mit der Überprüfung des vorliegenden Erschütterungsgutachtens beauftragt.
Das Erschütterungsgutachten liegt der Stadt Oldenburg vor. Es enthält Fotos der betroffenen Gebäude, so dass eine Veröffentlichung nicht möglich ist.
Abstimmung in Bezug auf die Bahnübergänge
- der Bahnübergang Stedinger Straße sei eine sehr schwierige Thematik, ließe sich aber laut DB-Netz aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht im PFA 1 behandeln. Im Rahmen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes sei hier eine Reglung außerhalb des Planfeststellungsverfahrens denkbar.
Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
- Nachbesserung und Neuauslegung der Umweltverträglichkeitsstudie wurde gefordert.
- Die Kartierung der Hausgärten fehlt.
- Prüfung und Abwägung der Eingriffsminimierung ist unvollständig.
Fehlendes Baustellenkonzept
- Das Fehlen eines Baustellenkonzepts wird gerügt und nachgefordert.
- Die DB Netz AG will bei den Baustelleneinrichtungen Absprachen mit den Betroffenen treffen.
- Baustelleneinrichtungen sollen im Mai oder Juni 2016 von der DB Netz vorgestellt werden.
- Gefordert wird die Einhaltung der AVV-Baulärm bei Bauarbeiten am Gleis und in den Baustelleneinrichtungsflächen.
Brückenbauwerke Pferdemarktbrücke und Hunteklappbrücke
- Eine statische Nachrechnung der Brückenbauwerke am Pferdemarkt und der Hunteklappbrücke muss erfolgen.
- Möglicherweise muss eine Einstufung in eine höhere Brückenklasse erfolgen.
- Wenn die Kosten für die Ertüchtigung der Brücken nicht berücksichtigt werden, ist der Variantenvergleich der DB Netz AG dahingehend fehlerhaft.
- Eine ausreichende Leistungsfähigkeit der Brückenbauwerke ist durch ein eisenbahnbetriebliches Gutachten nachzuweisen.
Rettungswegekonzept, Abstände der Flucht- und Rettungstüren
- Die DB Netz AG hat Abstimmungsgespräche mit der Stadt Oldenburg im Februar 2016 angekündigt
- Die Anhörungsbehörde appellierte an die Vorhabenträgerin zu prüfen, ob von den Mindestmaßen nach Absprache mit der Stadt Oldenburg abgewichen werden kann
Fehlende Alternativenprüfung
- Es bleibt zu prüfen, ob die DB Netz ausschließlich den Auftrag hat, den Ausbau der Strecke zu planen und es ihr versagt sei, eine Alternative zu prüfen, zu erwägen, zu planen und letztlich zu bauen.
- Unabhängig von tatsächlichen Umständen ist die Vorhabenträgerin nach ihrer Auffassung rechtlich an einer Alternativenprüfung gehindert.
- Beispiel: Umfahrung in Sande als Teil einer Ausbaustrecke.
- Das Gutachten der TU-Dresden setzt sich einseitig und nur mit der von der Stadt Oldenburg vorgeschlagenen Umgehungsvariante auseinander, kann jedoch eine umfassende Variantenprüfung nicht ersetzen.
Zuletzt geändert am 8. November 2023