Schadstoffe und Grenzwerte
Typische umweltgefährdende Stoffe in Altstandorten
Boden- und Grundwasserbelastungen, die durch ehemalige Gewerbe-, Dienstleistungs-, Industrie- oder Rüstungsbetriebe hervorgerufen werden, weisen ein charakteristisches Schadstoffspektrum auf. Beispiele sind:
- Kohlenwasserstoffe (KW)
zum Beispiel in Tankstellen, Heizöl - Aromatische Kohlenwasserstoffe
Benzol, Toluol, Xylol, Ethylbenzol (BTXE) zum Beispiel in Tankstellen, Lackierereien - Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Naphthalin, Benzo-a-Pyren (BaP)
zum Beispiel in Verbrennungsrückständen wie Schlacken & Aschen, Gaswerken - Leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW)
- Vinylchlorid (VC)
- Perchlorethylen (PER)
zum Beispiel Chemische Reinigungen, Tierkörperbeseitigung - Schwermetalle (SM)
zum Beispiel Arsen, Blei, Cadmium, Chrom gesamt, Chrom IV, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink (...)
zum Beispiel Schrottplätze, Metallverarbeitung - Phenole
in Holzschutzmitteln, Gaswerken - Cyanide
zum Beispiel in Metallverarbeitung (Galvanik), Färbereien, Gaswerken - Pentachlorphenol (PCP)
zum Beispiel Konservierungsmittel für Holz, Leder oder Textil, Desinfektionsmittel - Polychlorierte Biphenyle (PCB)
zum Beispiel in Altöl(tanks)
Grenzwerte (Prüf-, Maßnahmen- und Sanierungszielwerte)
Um eine Altlast nach dem Bundesbodenschutzgesetz festzustellen, die Gefährdung durch die Altlast für den Menschen, das Grundwasser oder für Nutzpflanzen zu bewerten und auch um festzulegen, ab wann eine Altlast saniert werden muss beziehungsweise bis zu welchem Ziel eine Altlast zu sanieren ist, werden für die verschiedensten umweltgefährdenden (Schad-)Stoffe und Schadstoffgruppen Grenzwerte und Richtwerte abgeleitet.
Nach der Bundesbodenschutz-Verordnung wird zwischen Prüf- und Maßnahmenwerten unterschieden, dabei werden verschiedene Wirkungspfade beschrieben:
- Boden – Mensch
- Boden – Nutzpflanze
- Boden – Grundwasser
Zusätzlich werden jeweils vier unterschiedliche Nutzungsszenarien berücksichtigt:
- Kinderspielplätze
- Wohnbebauung
- Park- und Freizeitanlagen (Dienstleistung)
- Industrie- und Gewerbe
Prüfwerte sind so definiert, dass bei einem Überschreiten durch weitere Untersuchungen beziehungsweise Gefährdungsabschätzungen festgestellt werden soll, inwieweit eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt.
Maßnahmenwerte sind jene, bei deren Überschreiten vom Vorhandensein einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast auszugehen ist und bei denen Maßnahmen zur Sanierung oder Sicherung der Boden- beziehungsweise Grundwasserbelastungen einzuleiten sind.
Sanierungsziele sind Schadstoffgehalte in der Bodenluft, im Boden oder im Grundwasser, bei deren Unterschreiten keine Gefahren mehr für die Umwelt ausgehen.
Für sehr viele altlastenrelevante Schadstoffe beziehungsweise Schadstoffgruppen sind bisher in der Bundes-Bodenschutz-Verordnung noch keine Prüf- oder Maßnahmenwerte festgelegt worden. Sanierungszielwerte werden in der Regel unterhalb der Gefahrenschwelle angesetzt, das heißt zur Gefahrenabwehr liegen sie im Bereich der Prüfwerte, bei Bauvorhaben werden sie entsprechend dem Vorsorgeprinzip in der Bauleitplanung und im Baurecht unterhalb der Prüfwerte angesetzt.
Zuletzt geändert am 16. Oktober 2024