Kampfmittel

Kampfmittel

Auch mehr als 75 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges sind immer noch Kampfmittel der Kriegsbeteiligten im Erdreich zu finden. Landkampfmittel, wie Granaten, Panzerfäuste und Minen sowie alte Munition, Munitionsreste und insbesondere Bombenblindgänger haben auch heute nichts von ihrer Gefährlichkeit eingebüßt und können beim unsachgemäßen Hantieren lebensgefährliche Folgen haben. Dies gilt insbesondere für Bombenblindgänger, denn deren Mechanismus kann schon durch kleine Bewegungen in Gang gesetzt werden.

Deshalb: Kampfmittelfunde unbedingt liegen lassen und sofort die Polizei oder den Kampfmittelbeseitigungsdienst verständigen!

Auch munitionsähnlichen Fundgegenständen ist mit besonderer Vorsicht zu begegnen. Alle diese nicht zweifelsfrei zu identifizierenden Objekte sollten den zuständigen Behörden ebenfalls sofort gemeldet werden. Keinesfalls sollten auffällige Gegenstände angefasst oder transportiert werden.

Zuständige Behörden bei Kampfmittelfunden:

Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
Regionaldirektion Hameln – Hannover
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Dorfstraße 19
30519 Hannover
Telefon: 0511-30245-502/503
E-Mail: kbd-postfach[at]lgln.niedersachsen.de

Örtliche Polizeidienststelle
Telefon: 110

Gefahrenabwehr Aufgabe der Kommunen

Der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr im Sinne des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG), die den Kommunen obliegt. Das Land Niedersachsen unterstützt die Kommunen bei dieser Aufgabe, indem es beim Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung das Dezernat 5 – Kampfmittelbeseitigungsdienst – eingerichtet hat.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst wird für die Städte, Landkreise und Gemeinden im Rahmen der Amtshilfe bei der Gefahrenerforschung, Bergung und Beseitigung von Kampfmitteln tätig.

Wer als Bauherrin/Bauherr ein Grundstück bebauen oder anderweitig nutzen möchte, ist im Hinblick auf Kampfmitteln für die Sicherheit auf dem Grundstück selbst verantwortlich. Vor Baubeginn ist vom Bauherrn zu prüfen, ob auf dem Baugrundstück mit Kampfmitteln zu rechnen ist. Ebenso ist vor allen Tief- und Rohrleitungsbauprojekten, zum Beispiel bei Verlegung unterirdischer Versorgungsleitungen, das Ausheben von Punktfundamenten oder bei Rammkernbohrungen die Kampfmittelfreiheit sicherzustellen.

Luftbildauswertung beim LGLN digital anfordern!

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Hannover gibt Bauwilligen Auskunft darüber, ob auf Flächen oder Baugrundstücken mit Kampfmitteln aus dem 2. Weltkrieg zu rechnen ist. Anhand aktueller Luftbilder prüft der Kampfmittelbeseitigungsdienst, ob für eine Fläche beziehungsweise ein Baugrundstück ein Kampfmittelverdacht besteht.

Die Kontaktdaten und das Antragsformular für eine kostenpflichtige Luftbildauswertung finden Sie im Internet unter www.lgln.niedersachsen.de »

Die Stadt verfügt über Unterlagen und Informationen, aus denen für bestimmte Gebiete eine Ersteinschätzung der Kampfmittelbelastung vorgenommen werden kann. Sollte ein Bauvorhaben in einem solchen Verdachtsgebiet liegen und ist für das Vorhaben eine Baugenehmigung beantragt worden, wird der Bauherr in der Regel aufgefordert, das Grundstück näher untersuchen zu lassen. Im Rahmen der Bauleitplanung wird die Untersuchung im Auftrag der Stadt vorgenommen.

Allgemeine Auskünfte zum Thema Kampfmittel sowie Kampfmittelbeseitigung im Zusammenhang mit Bauvorhaben innerhalb des Stadtgebiets erteilt das

Amt für Umweltschutz und Bauordnung
Industriestraße 1
Herr Ruhe
Telefon: 0441 235-2668
26121 Oldenburg

Zuletzt geändert am 16. Oktober 2024