Baumfällungen

Warum muss überhaupt gefällt werden?

Die Pflegemaßnahmen reichen nicht immer aus, um einen Baum zu erhalten. Es gibt Situationen, in denen eine Fällung unumgänglich ist. Fällungen unserer Bäume im Stadtgebiet werden aus verschiedenen Gründen durchgeführt:

  • Bestandspflege bei flächen-, linienhaften und waldartigen Abpflanzungen
  • vorbeugende Gefahrenabwehr (Verkehrssicherungspflicht)
  • altersbedingte Abgänge
  • Vermeidung von Schäden an Gebäuden, Ver- und Entsorgungsleitungen
  • bei notwendigen Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
  • nach gravierender Schädigung durch Dritte (Sachbeschädigung, Verkehrsunfall)
  • Durchführung von städtischen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sowie sonstigen Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich von Bäumen
  • Verstöße gegen das Niedersächsische Nachbarrechtsgesetz § 50 (mangelnde Grenzabstände)
  • Vermeidung von nicht hinnehmbaren Grundstücksbeeinträchtigungen

Wir informieren Sie über geplante Fällungen

Sie werden zukünftig immer dann über geplante Fällungen von städtischen Bäumen auf unserer Homepage informiert, wenn deren Stammumfang gemessen in einem Meter Höhe mehr als 80 Zentimeter beträgt und eine der unten stehenden Bedingungen vorliegt:

  • Bäume säumen und gliedern den Straßenraum (Straßenbäume)
  • Einzelbäume und das Ortsbild prägende Baumgruppen in öffentlichen Grün- und Parkanlagen, auf öffentlichen Kinderspielplätzen, Außenbereichen von Schulen, Kindertagesstätten und sonstigen öffentlichen Gebäuden und städtischen Liegenschaften
  • Ortsbild prägende Bäume in Landschaftsschutzgebieten
  • Naturdenkmale

Besteht allerdings dringender Handlungsbedarf zur Gefahrenabwehr, ist es uns nicht möglich, Sie im Vorfeld zu informieren. Dafür bitten wir um Verständnis.

In der nachfolgenden Fäll-Liste 2024 » (PDF, 251 KB, barrierefrei) sind die in nächster Zeit geplanten Baumfällungen aufgeführt. Der genaue Fälltermin kann aus organisatorischen Gründen nicht genannt werden.

Zuletzt geändert am 18. März 2024