Fragen und Antworten
Eichenprozessionsspinner entwickeln sich zum Problem
Ja spinnen die denn? Genau das tun sie: Die Eichenprozessionsspinner sind wieder auf dem Vormarsch – und erobern die Bäume in der Stadt Oldenburg. „Im Jahr 2020 haben wir gerade mal drei Nester im Westen und Süden der Stadt gezählt, 2023 waren es schon mehrere Hundert. Aktuell erreichen uns täglich neue Meldungen über befallene Bäume. Es lässt sich noch überhaupt nicht abschätzen, wie viele es dieses Jahr 2024 unterm Strich werden. Der Befallsdruck ist auf jeden Fall hoch – und wird voraussichtlich wieder höher ausfallen als im vorangegangenen Jahr“, stellt Jorit May, Fachdienstleister Stadtgrünpflege und Friedhöfe, fest.
Warum breitet sich der Schmetterling immer mehr aus?
Jorit May erklärt: „Der Klimawandel und die damit einhergehenden wärmeren Perioden begünstigen die Entwicklung und Verbreitung des ursprünglich in Mitteleuropa beheimateten, wärmeliebenden Falters.“ Normalerweise schlüpfen ab Ende Juli bis Anfang September aus den Puppen die fertigen Nachtfalter, die im Umkreis von bis zu zwei Kilometern ihre Eier an mehreren Eichen ablegen. Für die Bekämpfung steht daher nur noch ein begrenztes Zeitfenster zur Verfügung. „Unser Problem ist, dass es aufgrund der hohen Zahl an Meldungen länger dauert, die einzelnen Nester zeitnah entfernen zu lassen. Zudem ist eine gewisse Priorisierung notwendig.“
Was wird gegen die Ausbreitung getan?
Die städtischen Mitarbeitenden begutachten selbst intensiv die städtischen, straßenbegleitenden Eichenbestände, gehen Hinweisen aus der Bevölkerung nach und konnten so bereits an diversen Eichen Vorkommen feststellen. Die mechanische Bekämpfung, das so genannte Absaugen, erfolgt dann durch einen Fachbetrieb. Eine weitere Maßnahme wäre auch eine Förderung der natürlichen Fressfeinde. Im Falle des Eichenprozessionsspinners bedienen sich beispielsweise Vögel, Schlupfwespen oder Raubfliegen gerne am eiweißreichen Buffet. Trotz der Zunahme an Fressfeinden ist jedoch ein natürlicher Zusammenbruch der Eichenprozessionsspinner-Population nicht abzusehen.
Ist der Eichenprozessionsspinner gefährlich?
Thaumetopoea processionea lautet der offizielle Name des braun-grauen Nachtfalters. Gesundheitsgefährdend sind die feinen Brennhaare der Raupe: Diese können bei Menschen eine Raupendermatitis auslösen. Dann juckt und brennt die Haut. Besonders Spaziergängerinnen und Spaziergänger sowie Joggerinnen und Jogger, die gerne in Parks, Wäldern und Straßen mit vielen Eichen unterwegs sind, werden zur Zielscheibe. Halten Sie deshalb unbedingt Abstand, wenn Sie Nester entdecken und berühren sie diese nicht. Klären Sie auch ihre Kinder auf, dass nicht alle Raupen süß und harmlos sind. Ebenso sollten Hunde von befallenen Bäumen fernbleiben.
Was ist zu tun, wenn ich versehentlich Nester oder Raupen berührt habe?
Wer Kontakt mit den Raupen hatte, sollte keinesfalls die Augen berühren. Gehen Sie direkt duschen, die Kleidung sollte bei 60 Grad gewaschen werden. Nur so wird das Nesselgift zerstört. Falls starke allergische Reaktionen auftreten sollten, ist ein Arztbesuch ratsam.
Besteht eine Verwechslungsgefahr mit anderen Tieren?
Es kommt häufiger vor, dass der Eichenprozessionsspinner mit der harmlosen Gespinstmotte verwechselt wird. Der Unterschied: Die Gespinste von Eichenprozessionsspinnern sind oft nur an einer oder wenigen Stellen in Eichen zu finden, Gespinstmotten hingegen spinnen bereits von Frühjahr bis Frühsommer ganze Büsche und Bäume ein.
Wo kann ich Nester melden?
So oder so: Sobald Sie Nester in Bäumen im Stadtgebiet entdecken, melden Sie diese unbedingt bei der Stadtverwaltung. Denn nur so können die schädlichen Eichenprozessionsspinner zeitnah bekämpft und deren weitere Ausbreitung eingedämmt werden. Die Bekämpfung beziehungsweise das Absaugen der Nester wird bei städtischen Bäumen durch die Stadt beauftragt. Für nicht im Eigentum der Stadt stehende Bäume ist der jeweilige Baumeigentümer oder die für den Baum verantwortliche Person zuständig. Meldungen von Verdachtsfällen nimmt das ServiceCenter telefonisch unter 0441 235-4444 entgegen.
Zuletzt geändert am 21. Juni 2024