Käthe-Kollwitz-Straße/Hoffkamp

Verfahrensstand

Aufnahme in die Städtebauförderung

Die Sanierungsmaßnahme Käthe-Kollwitz-Straße/Hoffkamp wurde mit dem Programmjahr 2016 in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ – heute „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ – des Landes Niedersachsen aufgenommen.

In 2017 wurde das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Der Sanierungsbeirat wurde im September 2017 gewählt.

Private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Seit dem Beschluss der Förderrichtlinie der Stadt Oldenburg für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Januar 2018 fördert die Stadt Oldenburg Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Wohngebäuden im Fördergebiet. Detaillierte Informationen können Sie der Förderrichtlinie, die Sie im Downloadbereich am Ende dieser Seite finden, entnehmen. Gerne beraten wir Sie im Hinblick auf eine Förderung.

Erstellung und Beschluss des Rahmenplanes

Aufbauend auf den Ergebnissen aus den Vorbereitenden Untersuchungen wurde in den Jahren 2018/2019 die Rahmenplanung von der Stadt in Abstimmung mit dem Sanierungsbeirat erstellt. Die Aufgabe des Rahmenplanes ist es, Ziele und Maßnahmen für die weitere Entwicklung des Sanierungsgebietes zu definieren. Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2019 den Rahmenplan für das Sanierungsgebiet „Käthe-Kollwitz-Straße/Hoffkamp“ als handlungsleitende Festlegung der Sanierungsziele beschlossen.

Ausbau Hartenkamp

Die Verbesserung und funktionale Aufwertung des Hartenkamps ist Bestandteil des Rahmenplanes für das Sanierungsgebiet Käthe-Kollwitz-Straße/Hoffkamp. Der vorhandene Zustand des Hartenkamps ist bautechnisch und funktional nicht ausreichend. So ist die vorhandene Fahrbahn mit einer Breite von circa 4 Meter nur provisorisch mit einer dünnen Asphaltschicht befestigt. Seitlich abgetrennte Gehwege fehlen. Nur im Anschluss an den Eßkamp ist ein kurzer, durch Leitpfosten abgetrennter Gehstreifen angelegt. Entwässerungseinrichtungen zur Aufnahme des Oberflächenwassers fehlen größtenteils. Das Niederschlagswasser bleibt im Seitenraum stehen beziehungsweise wird in die teilweise vorhandenen Seitengräben abgeführt.

Der Straßenentwurf sieht im Verlauf des Hartenkamps unterschiedliche Querschnittsaufteilungen vor. Beginnend am Eßkamp ist für die südliche Hälfte ein Ausbau im herkömmlichen Trennungsprinzip mit 5,50 Meter Fahrbahnbreite sowie einem einseitigen, 2 Meter breiten Parkstreifen und 2,50 Meter breiten Gehweg vorgesehen. Mit Rücksicht auf den alten Baumbestand ist in der nördlichen Hälfte geplant, die Fahrbahn vor dem Grundstück der Kirchengemeinde auf 4,75 Meter und weiter nördlich auf 3 Meter Breite zu reduzieren.

Diese Engstelle wird zur Verdeutlichung mit Rampen und einer Aufpflasterung aus roten Betonpflastersteinen hergestellt. Für die Fahrbahn ist im übrigen Verlauf Asphalt vorgesehen. Die Nebenanlagen werden in Pflasterbauweise hergestellt.

Der Ausbau der Straße in der geplanten Form schafft erstmalig die Möglichkeit, auf ganzer Länge des Hartenkamps einen verkehrssicheren Gehweg herzustellen. Der Ausbauentwurf wurde in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde aufgestellt. Im Zuge des Straßenausbaus wird der Oldenburg-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) die Oberflächenentwässerung neu beordnen. Dabei sollen die vorhandenen Entwässerungsgräben so weit wie möglich als Rückhaltegräben einbezogen werden.

Die Bauarbeiten sollen zur Erreichbarkeit der Kindertagesstätte und des Gemeindezentrums in zwei Abschnitten, beginnend in der zweiten Jahreshälfte 2020 (Baumfällarbeiten vorab), durchgeführt werden. Die Maßnahme wird mit Mitteln der Städtebauförderung finanziert.

Ausgangslage

Im gesamten Untersuchungsgebiet Käthe-Kollwitz-Straße/Hoffkamp sind städtebauliche Missstände festzuhalten:

Es besteht Modernisierungsbedarf an vielen Gebäuden.

Weiterhin besteht Erneuerungsbedarf im Wohnumfeld. Dies betrifft sowohl die Erschließungsanlagen als auch die öffentlichen Flächen. Hier mangelt es an Flächen für Spiel, Bewegung und Aufenthalt. Auch an den privaten Außenflächen besteht Erneuerungsbedarf.

Im Gebiet gibt es kaum Betreuungs- und Beratungsangebote für die Bewohnerinnen und Bewohner. Die außerhalb liegenden Angebote werden von den Bewohnerinnen und Bewohnern aus verschiedenen Gründen kaum in Anspruch genommen. Es wurde Bedarf an Angeboten für alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere jedoch für Jugendliche, formuliert.

Programm

Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten

Ziel der Sanierung

Über das Programm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ sollen Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung des Stadtteils gefördert werden.

Ziel ist es, durch soziale, wirtschaftliche und städtebauliche Maßnahmen die Lebenssituation der im Stadtteil lebenden und arbeitenden Menschen zu verbessern und damit die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des Stadtteils zu stärken.

Der Maßnahmeplan/Rahmenplan steht Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.

Förderzeitraum

2016 bis circa 2025

Fördermittel

Die Gesamtkosten und die Fördermittel wurden im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen ermittelt. Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf circa 22,9 Millionen Euro; davon Städtebaufördermittel in Höhe von circa 11,8 Millionen Euro, die auf den Sanierungszeitraum von acht bis zehn Jahren zu verteilen sind.

Alle Daten auf einem Blick

Untersuchungsgebiet:        50 Hektar
Sanierungsgebiet:        circa 25 Hektar
Bewohner:        circa 2.090
Programmaufnahme:        2016
Programm:        Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
Gesamtinvestition:        22,9 Millionen Euro
Städtebaufördermittel:        11,8 Millionen Euro
Abschluss der Sanierung:        circa 2025

Bürgerbeteiligung

  • Bürgerversammlungen
  • Sanierungsbeirat

Bei Fragen und Anregungen können Sie sich unter folgenden Kontaktdaten an den Vorstand des Sanierungsbeirates wenden:

Lothar Griese (Vorstand, Schulelternrat GS Nadorst)
0170 4185529

NN (stellvertretender Vorstand)

Susanne Schorde (Eigentümervertreterin)
susanne.schorde[at]hotmail.com

Downloads

Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), Fortschreibung 2021

Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer

Kontakt

Fachdienst Städtebau und Stadterneuerung
Technisches Rathaus
Industriestraße 1 a
26121 Oldenburg

Planung (Zimmer 238)
elke.dannemann[at]stadt-oldenburg.de
0441 235-2398

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Für Beratungsgespräche bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

Zuletzt geändert am 13. März 2024