Käthe-Kollwitz-Straße/Hoffkamp
Verfahrensstand
Aufnahme in die Städtebauförderung
Die Sanierungsmaßnahme Käthe-Kollwitz-Straße/Hoffkamp wurde mit dem Programmjahr 2016 in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ – heute „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ – des Landes Niedersachsen aufgenommen.
In 2017 wurde das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Der Sanierungsbeirat wurde im September 2017 gewählt.
Private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Seit dem Beschluss der Förderrichtlinie der Stadt Oldenburg für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Januar 2018 fördert die Stadt Oldenburg Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Wohngebäuden im Fördergebiet. Detaillierte Informationen können Sie der Förderrichtlinie, die Sie im Downloadbereich am Ende dieser Seite finden, entnehmen. Gerne beraten wir Sie im Hinblick auf eine Förderung.
Erstellung und Beschluss des Rahmenplanes
Aufbauend auf den Ergebnissen aus den Vorbereitenden Untersuchungen wurde in den Jahren 2018/2019 die Rahmenplanung von der Stadt in Abstimmung mit dem Sanierungsbeirat erstellt. Die Aufgabe des Rahmenplanes ist es, Ziele und Maßnahmen für die weitere Entwicklung des Sanierungsgebietes zu definieren. Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2019 den Rahmenplan für das Sanierungsgebiet „Käthe-Kollwitz-Straße/Hoffkamp“ als handlungsleitende Festlegung der Sanierungsziele beschlossen.
Ausbau Hartenkamp
Die Verbesserung und funktionale Aufwertung des Hartenkamps ist Bestandteil des Rahmenplanes für das Sanierungsgebiet Käthe-Kollwitz-Straße/Hoffkamp. Der vorhandene Zustand des Hartenkamps ist bautechnisch und funktional nicht ausreichend. So ist die vorhandene Fahrbahn mit einer Breite von circa 4 Meter nur provisorisch mit einer dünnen Asphaltschicht befestigt. Seitlich abgetrennte Gehwege fehlen. Nur im Anschluss an den Eßkamp ist ein kurzer, durch Leitpfosten abgetrennter Gehstreifen angelegt. Entwässerungseinrichtungen zur Aufnahme des Oberflächenwassers fehlen größtenteils. Das Niederschlagswasser bleibt im Seitenraum stehen beziehungsweise wird in die teilweise vorhandenen Seitengräben abgeführt.
Der Straßenentwurf sieht im Verlauf des Hartenkamps unterschiedliche Querschnittsaufteilungen vor. Beginnend am Eßkamp ist für die südliche Hälfte ein Ausbau im herkömmlichen Trennungsprinzip mit 5,50 Meter Fahrbahnbreite sowie einem einseitigen, 2 Meter breiten Parkstreifen und 2,50 Meter breiten Gehweg vorgesehen. Mit Rücksicht auf den alten Baumbestand ist in der nördlichen Hälfte geplant, die Fahrbahn vor dem Grundstück der Kirchengemeinde auf 4,75 Meter und weiter nördlich auf 3 Meter Breite zu reduzieren.
Diese Engstelle wird zur Verdeutlichung mit Rampen und einer Aufpflasterung aus roten Betonpflastersteinen hergestellt. Für die Fahrbahn ist im übrigen Verlauf Asphalt vorgesehen. Die Nebenanlagen werden in Pflasterbauweise hergestellt.
Der Ausbau der Straße in der geplanten Form schafft erstmalig die Möglichkeit, auf ganzer Länge des Hartenkamps einen verkehrssicheren Gehweg herzustellen. Der Ausbauentwurf wurde in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde aufgestellt. Im Zuge des Straßenausbaus wird der Oldenburg-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) die Oberflächenentwässerung neu beordnen. Dabei sollen die vorhandenen Entwässerungsgräben so weit wie möglich als Rückhaltegräben einbezogen werden.
Die Bauarbeiten sollen zur Erreichbarkeit der Kindertagesstätte und des Gemeindezentrums in zwei Abschnitten, beginnend in der zweiten Jahreshälfte 2020 (Baumfällarbeiten vorab), durchgeführt werden. Die Maßnahme wird mit Mitteln der Städtebauförderung finanziert.
Ausgangslage
Im gesamten Untersuchungsgebiet Käthe-Kollwitz-Straße/Hoffkamp sind städtebauliche Missstände festzuhalten:
Es besteht Modernisierungsbedarf an vielen Gebäuden.
Weiterhin besteht Erneuerungsbedarf im Wohnumfeld. Dies betrifft sowohl die Erschließungsanlagen als auch die öffentlichen Flächen. Hier mangelt es an Flächen für Spiel, Bewegung und Aufenthalt. Auch an den privaten Außenflächen besteht Erneuerungsbedarf.
Im Gebiet gibt es kaum Betreuungs- und Beratungsangebote für die Bewohnerinnen und Bewohner. Die außerhalb liegenden Angebote werden von den Bewohnerinnen und Bewohnern aus verschiedenen Gründen kaum in Anspruch genommen. Es wurde Bedarf an Angeboten für alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere jedoch für Jugendliche, formuliert.
Programm
Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
Ziel der Sanierung
Über das Programm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ sollen Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung des Stadtteils gefördert werden.
Ziel ist es, durch soziale, wirtschaftliche und städtebauliche Maßnahmen die Lebenssituation der im Stadtteil lebenden und arbeitenden Menschen zu verbessern und damit die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des Stadtteils zu stärken.
Der Maßnahmeplan/Rahmenplan steht Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.
Förderzeitraum
2016 bis circa 2025
Fördermittel
Die Gesamtkosten und die Fördermittel wurden im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen ermittelt. Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf circa 22,9 Millionen Euro; davon Städtebaufördermittel in Höhe von circa 11,8 Millionen Euro, die auf den Sanierungszeitraum von acht bis zehn Jahren zu verteilen sind.
Alle Daten auf einem Blick
Untersuchungsgebiet: | 50 Hektar |
Sanierungsgebiet: | circa 25 Hektar |
Bewohner: | circa 2.090 |
Programmaufnahme: | 2016 |
Programm: | Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten |
Gesamtinvestition: | 22,9 Millionen Euro |
Städtebaufördermittel: | 11,8 Millionen Euro |
Abschluss der Sanierung: | circa 2025 |
Bürgerbeteiligung
- Bürgerversammlungen
- Sanierungsbeirat
Bei Fragen und Anregungen können Sie sich unter folgenden Kontaktdaten an den Vorstand des Sanierungsbeirates wenden:
Lothar Griese (Vorstand, Schulelternrat GS Nadorst)
0170 4185529
NN (stellvertretender Vorstand)
Susanne Schorde (Eigentümervertreterin)
susanne.schorde[at]hotmail.com
Downloads
Vorbereitende Untersuchungen
Geltungsbereich und Satzung
Rahmenplan/Maßnahmenplan
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), Fortschreibung 2021
Richtlinie über die Erstattung von Kosten
Verfügungsfonds
Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer
Sanierungsbeirat
- Protokoll (Entwurf) » (PDF, 30 KB, barrierefrei) und Präsentation » (PDF, 2,58 MB), 20. Sitzung, 10. Oktober 2023
- Protokoll » (PDF, 185 KB, barrierefrei) und Präsentation » (PDF, 710 KB), 19. Sitzung, 27. Juni 2023
- Protokoll » (PDF, 176 KB, barrierefrei) sowie eine Anlage » (PDF, 1,83 MB) und Präsentation » (PDF, 3,2 MB), 18. Sitzung, 11. April 2023
- Protokoll » (PDF, 189 KB, barrierefrei) und Präsentation » (PDF, 3,2 MB), 17. Sitzung, 28. Februar 2023
Anträge und Formulare
Kontakt
Fachdienst Städtebau und Stadterneuerung
Technisches Rathaus
Industriestraße 1 a
26121 Oldenburg
Planung (Zimmer 238)
elke.dannemann[at]stadt-oldenburg.de
0441 235-2398
Verwaltung (Zimmer 233)
claudia.schwieger[at]stadt-oldenburg.de
0441 235-3697
Für Beratungsgespräche bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Zuletzt geändert am 13. März 2024