Fliegerhorst

Verfahrensstand

Als aufgegebener militärischer Bundeswehrstandort und dem dadurch eingetretenen Funktionsverlust des Geländes wurde eine Aufnahme in das Städtebauförderprogramm Programmkomponente „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ angestrebt. Im März 2017 hat der Rat der Stadt Oldenburg den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen beschlossen. Mit dem Ergebnis der Untersuchungen wurde die Sanierungsmaßnahme Fliegerhorst zum 1. Juni 2017 für die Aufnahme in die Städtebauförderung beim Ministerium über das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) angemeldet.

Im Oktober 2018 hat die Stadt Oldenburg den Aufnahmebescheid für das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ erhalten. Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes erfolgte durch Ratsbeschluss am 24. Juni 2019 und Bekanntmachung am 5. Juli 2019.
 

Erweiterung des Sanierungsgebietes

Mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 15. Juli 2022 wurde die Erweiterung des Sanierungsgebietes um drei angrenzende Teilbereiche gemäß § 142 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) rechtsverbindlich.

Die Abgrenzung, so wie sie vom Rat am 24. Juni 2019 zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes beschlossen wurde, wurde um folgende Flächen erweitert:

  • um die Flächen des Projektes ModellFlieger » (rechte schraffierte Fläche in der Grafik)
  • sowie zwei Flächen, auf denen Regenrückhaltebecken entstehen sollen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorbereitenden Untersuchungen und der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes war eine Entwicklung der heutigen Fläche des Projektes ModellFlieger nicht durch die Stadt Oldenburg vorgesehen. Außerdem gab es zum damaligen Zeitpunkt noch keine genauen Standorte für die Regenrückhaltebecken. Mit der Erweiterung des Sanierungsgebietes können diese Flächen im Rahmen der Städtebauförderung weiterentwickelt werden.

Die ausführliche Entwicklung zum Fliegerhorst ist auf der Internetseite zum Fliegerhorst » festgehalten.

Ausgangslage

Seit dem 1. Januar 2014 ist die Stadt Oldenburg Eigentümerin einer rund 193 Hektar großen Teilfläche des Fliegerhorstes. Bereits 1993 wurde der Flugbetrieb auf dem Fliegerhorst eingestellt. Das Ende der militärischen Nutzung des Geländes folgte im Jahr 2006. Das im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen betrachtete Gelände des Fliegerhorstes wird im vom Rat der Stadt Oldenburg beschlossenen Stadtentwicklungsprogramm step2025 als Zukunftsort ausgewiesen. Es besteht ein weiterhin ansteigender Bedarf an Flächen in der Stadt Oldenburg für Wohn- und gewerbliche Zwecke, insbesondere auch für preiswerten Wohnraum. Dieser anhaltenden Entwicklung soll unter anderem durch die Konversion von Kasernen zu attraktiv gelegenen Wohn- und Gewerbeflächen begegnet werden.

Im Zukunftsplan 2030+ (Dokumentation Masterplan Fliegerhorst) ist von einer zunehmenden Nachfrage nach Wohnraum, besonders für Familien und Personen mit mittleren bis niedrigen Einkommen, sowie von Herausforderungen durch nationale und globale Entwicklung, wie den anhaltenden Zustrom von Flüchtenden, die Rede. Dieser Nachfrage und der damit einhergehenden Herausforderung soll mit der Konversion des Geländes Rechnung getragen werden. Ein wichtiges Ziel ist dabei, die langfristige und zukunftsgerichtete Entwicklung des Fliegerhorstes nicht aus den Augen zu verlieren und diese mit den Bedürfnissen von Gesellschaft und Wirtschaft zu verbinden.

Die Flächen des Fliegerhorstes bieten enormes Entwicklungspotenzial für die Stadt Oldenburg. Um dieses Potenzial nutzen zu können gilt es, die städtebaulichen Missstände, wie

  • brachliegende Flächen,
  • ungenutzte/leerstehende Gebäude,
  • Unternutzung von städtebaulich prägenden Freiflächen,
  • fehlende städtische Einbindung des Geländes/Barrierewirkung,
  • fehlende Anbindung an das weitere städtische Verkehrsnetz/Barrierewirkung,
  • Substanz-, Struktur- und Funktionsschwächen und Gestaltungsmängel,

zu beheben.

Programm

Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Ziel der Sanierung

Ziel für das Projekt Fliegerhorst ist es, ein robustes städtebaulich-freiräumliches Konzept unter Einbeziehung der vorhandenen Strukturen zu entwickeln. Das Entwicklungskonzept für das Gelände des Fliegerhorstes sieht die zügige Neuordnung des Bereiches vor. So soll der Deckung des konkret gegebenen erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten und des damit verbundenen Bedarfs an Gemeinbedarfseinrichtungen nachgekommen werden. Durch dieses Konzept wird eine nachhaltige Wiedernutzung der weitgehend brachliegenden Fläche möglich.

Folgende Maßnahmen sollen zur Erreichung dieser Ziele durchgeführt werden:

  • Neuanlagen von Straßen, Wegen und Plätzen,
  • Modernisierung und Instandsetzung des erhaltenswerten Gebäudebestandes,
  • Rückbau von abgängiger Gebäudesubstanz,
  • Altlastensondierung,
  • Kampfmittelsondierung,
  • Erschließung und Entwicklung von Freiflächen, Grünvernetzung,
  • Einbindung in die Umgebung.

Förderzeitraum

2018 bis circa 2027

Fördermittel

Die Gesamtkosten und die Fördermittel wurden im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen ermittelt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf circa 130 Millionen Euro. Förderfähige Kosten ergeben sich in Höhe von circa 24 Millionen Euro.

Alle Daten auf einem Blick

Untersuchungsgebiet:     circa 300 Hektar
Sanierungsgebiet:     circa 78 Hektar
Programmaufnahme:     2018
Programm:     Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten
Gesamtinvestition:     130 Millionen Euro
Städtebaufördermittel:     24 Millionen Euro
Abschluss der Sanierung:     circa 2027

Bürgerbeteiligung

Um den vielfältigen Anforderungen für die Entwicklung des Fliegerhorstes gerecht zu werden, hat sich die Stadt Oldenburg bewusst für ein partizipatives Verfahren entschieden, das sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Verwaltung, Expertinnen und Experten zu verschiedenen Themen der Stadt- und Quartiersentwicklung einbezog.

Der Beteiligungsprozess, von Ideenkarten über Fahrradtouren über das Gelände und die Ausstellung in der Hauptwache bis zum Format der Werkräume, war ein großer Erfolg. Der eingeschlagene Weg hat sehr gute Ergebnisse für die Basisarbeit zur weiteren Entwicklung des Fliegerhorstes hervorgebracht.

Anfang 2015 wurde zunächst eine Ideensammlung gestartet, in deren Rahmen alle Interessierten die Möglichkeit erhielten, ihre Vorschläge für die Nachnutzung des Fliegerhorstes einzureichen. Darauf aufbauend fand im Juni 2015 eine einwöchige Stadtwerkstatt auf dem Gelände des Fliegerhorstes statt, aus der die 10 Leitsätze zur Entwicklung des Areals hervorgingen. Diese können, zusammen mit anderen Rahmenbedingungen, wie Altlastenflächen, Vorgaben zur Wasserbewirtschaftung, der möglichst umfassenden Nachnutzung der baulichen Bestände und dem weitgehenden Erhalt des durchgrünten Charakters des Fliegerhorstes, als Grundlagen der Masterplanung unter partizipativer Begleitung durch die Oldenburgerinnen und Oldenburger angesehen werden.

Das Planungsbüro Machleidt hat die Ergebnisse der Stadtwerkstatt, die vom IPG durchgeführt worden ist, in Form von unterschiedlichen Szenarien zu Papier gebracht. Diese Szenarien wurden im Innovationscamp I im November 2015 vorgestellt. Eingeladen wurden alle 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der bisherigen Stadtwerkstatt, um so eine gewisse Kontinuität im Beteiligungsprozess zu gewährleisten. Weitere Plätze wurden ausgelost.

Das Innovationscamp I fand als ganztägiger Workshop im Offizierscasino auf dem Fliegerhorst statt. Die Teilnehmenden wurden darüber informiert, wie sich die 10 Leitsätze aus der ersten Beteiligungsphase in Szenarien und Varianten umsetzen lassen. Konkret wurde an drei Varianten in Modellen und mit Plänen gearbeitet.

Das weiterführende Innovationscamp II fand im Februar 2016 statt. Hier wurde eine Konsensvariante vorgestellt, die die besten Elemente der drei Varianten in sich vereinigt. In kleineren Gruppen wurde zu verschiedenen Themenfeldern und „Vertiefungsräumen“ gearbeitet.

Der gesamte Beteiligungsprozess wurde in der Dokumentation zum Masterplan » (PDF, 26,3 MB) festgehalten.

Die Konsensvariante wurde redaktionell überarbeitet und als Masterplan vom Rat der Stadt Oldenburg im August 2016 beschlossen.

Auf Ebene der Bauleitplanung wird eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden.

Downloads

Freier Blick auf Bagger und Co.: Fliegerhorst-Aussichtsturm ist geöffnet

Baufortschritt aus luftiger Höhe gut sichtbar

Wer Bagger, Radlader und Wohnungsbau aus nächster Nähe beobachten möchte, ist aktuell auf dem Fliegerhorst bestens aufgehoben: Nachdem der 9 Meter hohe Aussichtsturm für mehrere Monate gesperrt werden musste – Grund dafür war die Kampfmittelsondierung –, sind alle am Fortschritt des neuen Stadtteils Interessierten nun wieder eingeladen, sich einen Überblick über die rege Bautätigkeit auf dem ehemaligen Fliegerhorst-Gelände zu verschaffen. Unmittelbar neben dem Turm eröffnet sich zu einer Seite eine regelrechte Mondlandschaft, wo verschiedene alte Gebäude abgerissen wurden, zur anderen Seite wachsen die Rohbauten mehrerer Wohngebäude in die Höhe. Aus luftiger Höhe werden die Strukturen des neu entstehenden Stadtteils gut sichtbar – markante Punkte sind etwa der Tower mit dem dahinterliegenden Naturschutzgebiet und Solarpark, die ersten bereits bezogenen Gebäude in Helleheide oder das aktuell zur Vermarktung ausgeschriebene Stabsgebäude.

Sobald unmittelbar vor dem Turm noch einmal Eingriffe im Rahmen der Kampfmittelsondierung erfolgen, muss tageweise noch einmal vorübergehend gesperrt werden, um die Sicherheit der Schauenden nicht zu gefährden. Dies wird kurzfristig angekündigt.

Die ausführliche Entwicklung zum Fliegerhorst ist auf der Internetseite zum Fliegerhorst » festgehalten.

 

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Kontakt

Ihr Kontakt im Fachdienst Projekt Fliegerhorst

Stadt Oldenburg
Projekt Fliegerhorst
Alexanderstraße 461
26127 Oldenburg

Fachdienstleiter
Axel Müller
axel.mueller[at]stadt-oldenburg.de
0441 235-3523

Ihr Kontakt im Fachdienst Städtebau und Stadterneuerung

Technisches Rathaus
Industriestraße 1 a
26121 Oldenburg

Planung (Zimmer 238)
jana.bruns[at]stadt-oldenburg.de
0441 235-2942

Verwaltung (Zimmer 233)
michael.weise[at]stadt-oldenburg.de
0441 235-2261

Zuletzt geändert am 18. April 2024