Klimaanpassungskonzept

Gesamtstädtisches Konzept wird erstellt

Bisher fehlt es den verschiedenen Inhalten und Maßnahmen aus dem Bereich Klimaanpassung an einer übergeordneten Vernetzung der sektoralen Fachthemen sowie einem interdisziplinären Konzept für das gesamte Stadtgebiet. Bereits bestehende, konzeptionelle Ansätze müssen in konkrete Maßnahmen übersetzt werden, denn die Folgen des Klimawandels betreffen nahezu alle kommunalen Handlungsfelder und die mit ihnen verbundenen Menschen, Institutionen und Unternehmen. Vor allem hinsichtlich der Themen Wassermanagement, Entsiegelung, Verkehrsflächen und Stadtgrün besteht hier noch starker Handlungsbedarf.

Deshalb wird in den kommenden zwei Jahren ein integriertes Klimaanpassungskonzept erstellt. Ziel ist die Erarbeitung eines gesamtstädtischen Konzepts für die Klimaanpassung sowie der Stärkung der Biodiversität. Das Projekt wird im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz – Deutsche Anpassungsstrategie (ANK-DAS) – Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ des BMUV für die Dauer von zwei Jahren im Förderschwerpunkt A.1 (Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement) gefördert.

Titel des Vorhabens: Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für natürlichen Klimaschutz für die Stadt Oldenburg

Förderkennzeichen: 67DAAN0151

Förderprogramm: Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Förderschwerpunkt: A.1 Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben)

Laufzeit: 1. August 2024 bis 31. Juli 2026

Das ist geplant

Das Anpassungskonzept soll aufzeigen, welche Potenziale zur Klimaanpassung bestehen und wie diese genutzt werden können. Es soll die verschiedenen Betroffenheiten und Handlungserfordernisse im Bereich Klimaanpassung integriert betrachten und zugleich Synergien, Schnittstellen und positive Nebeneffekte gegenüber den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) herstellen. Zudem soll es als Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Anpassungsaktivitäten dienen und die Klimaanpassung als Querschnittsaufgabe fachübergreifend und integriert innerhalb der Verwaltung verankern sowie alle relevanten Akteursgruppen frühzeitig einbinden. Hierbei wird folgendermaßen vorgegangen:

  1. Bestandsaufnahme: Zunächst sollen im Rahmen einer umfassenden Bestandsaufnahme die bisherigen Klimawandelauswirkungen auf die Stadt Oldenburg wie zum Beispiel Hochwasser und Hitzeperioden zusammengetragen und analysiert werden. Hierzu werden alle verfügbaren Grundlagenuntersuchungen, Daten und Modelle ausgewertet. Um die mögliche Bandbreite von Folgen des Klimawandels für die Stadt Oldenburg abzubilden, sollen zwei Klimaszenarien ausgewertet – ein moderates und ein extremes.
  2. Betroffenheitsanalyse: Ausgehend von den Ergebnissen der Bestandsaufnahme soll in diesem Schritt analysiert werden, in welchen Handlungsfeldern besondere Herausforderungen durch langfristige Klimaveränderungen und (extreme) Wetterereignisse für die Stadt Oldenburg bestehen. Es soll untersucht werden, welche weitreichenden Folgen der Klimawandel auf die kommunalen Handlungsfelder hat.
  3. Ermittlung von Hotspots: Für die Aufnahme von sogenannten räumlichen „Hotspots“ werden alle gesammelten Daten, Karten und Planungsgrundlagen analysiert und Betroffenheiten sowie die entsprechenden Risiken hieraus abgeleitet. Aus den ermittelten Risiken und Betroffenheiten werden räumliche Hotspots gefasst und kartographisch dargestellt.
  4. Maßnahmenkatalog: Herzstück des Klimaanpassungskonzepts ist der Maßnahmenkatalog, der kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen formuliert und konkret im Stadtgebiet verortet. Ein besonderer Fokus wird hierbei auf naturbasierten Lösungen und sogenannten „blau-grünen Maßnahmen“ liegen, die zugleich der Klimaanpassung und dem natürlichen Klimaschutz dienen. Die Maßnahmen sollen umsetzungsorientiert sein und sich an den ermittelten Betroffenheiten orientieren.

Begleitet werden die einzelnen Arbeitsschritte von einer Vielzahl an Beteiligungsformaten und Workshops, an denen auch Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können. Hierüber wird zeitnah informiert.

Zuletzt geändert am 6. September 2024