Klimaanpassung
Warum Klimaanpassung?
Das globale Klima ändert sich und die Klimakrise hat schon heute spürbare Auswirkungen auf Regionen, Städte und Gemeinden in ganz Deutschland. Immer häufiger kommt es zu extremen Wetterphänomenen wie Starkregen, Hitze- und Dürreperioden oder Unwettern mit Überflutungen, Hagel und Stürmen. Diese Extremwetterereignisse nehmen mit fortschreitendem Klimawandel in Anzahl, Dauer und Intensität zu. Darüber hinaus kommt es auch zu eher schleichenden Veränderungen wie sinkenden Grundwasserspiegeln, Schäden an Wäldern und Böden oder zur Verringerung der Biodiversität, die Einfluss auf unser aller Lebensgrundlagen haben. Auch in der Stadt Oldenburg zeigen sich die Auswirkungen des Klimawandels immer stärker. Insbesondere Starkregen und Hochwasser stellten die Oldenburgerinnen und Oldenburger zuletzt vor verstärkte Herausforderungen. Aber auch die Zunahme von Hitzetagen sowie längeren Trockenperioden nehmen zu. Eine Anpassung an die Klimawandelfolgen ist daher unumgänglich, um Mensch, Umwelt und Infrastruktur zukünftig bestmöglich zu schützen. Klimaanpassung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der auf vielen verschiedenen Ebenen begegnet werden muss.
Auch auf gesetzlicher Ebene wurde die Bedeutung der Klimaanpassung zuletzt gestärkt. Am 1. Juli 2024 ist das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) in Kraft getreten, welches einen strategischen und verbindlichen Rahmen für Bund, Länder und Kommunen im Bereich der Klimaanpassung setzt. Es ergänzt dabei die Ergebnisse der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) von 2021 um verbindliche und messbare Zielsetzungen. Neben der vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie des Bundes werden auch die Länder dazu verpflichtet, Klimaanpassungsstrategien aufzustellen und umzusetzen. Die Länder wiederum haben dafür Sorge zu tragen, dass auch auf kommunaler Ebene Konzepte und Maßnahmen erstellt werden. Dies ist besonders wichtig, da Klimaanpassungsmaßnahmen insbesondere dezentral und auf kleinräumiger Ebene geplant und umgesetzt werden müssen, um bestmögliche Effekte zu erzielen.
Was ist der Unterschied zum Klimaschutz?
Klimaschutz – auch Mitigation genannt – verfolgt das Ziel, die Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels so gering wie möglich zu halten, indem der Ausstoß von Treibhausgas-Emissionen auf ein Minimum reduziert werden soll. Es besteht daher ein besonderer Fokus auf schädliche Emissionen und Maßnahmen, diese durch den Einsatz erneuerbarer Energien einzudämmen. Die Stadt Oldenburg hat sich das ehrgeizige Ziel auferlegt, bis zum Jahr 2035 komplett klimaneutral zu sein und tut daher einiges im Bereich Klimaschutz». Bei der Klimaanpassung – auch Adaption genannt – geht es hingegen vor allem darum, die Städte und ihre Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglich an die bereits heute spürbaren Folgen des Klimawandels anzupassen. Klimaanpassungsmaßnahmen zielen somit auf einen zukunftsfähigen und lebenswerten Umgang mit den Auswirkungen des Klimawandels ab. Klimaschutz und Klimaanpassung sind dennoch zwei Seiten derselben Medaille und müssen zusammen gedacht und umgesetzt werden. So ergeben sich auch viele Synergien zwischen Klimaanpassung und Klimaschutz, zum Beispiel, wenn neue Grünflächen geschaffen oder Bäume gepflanzt werden, da diese zum einen Kohlenstoffdioxid binden und gleichzeitig zur Regenhaltung und Kühlung der Umgebung beitragen.
Was wurde bereits in Oldenburg gemacht?
Es wurden bereits auf verschiedenen Ebenen Konzepte und konkrete Maßnahmen entwickelt, die einen Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels leisten. Nicht alle Maßnahmen wurden dabei bisher explizit im Kontext der Klimaanpassung genannt. So wurden beispielsweise eine Starkregengefahrenkarte» sowie ein Gründachpotenzialkataster» erarbeitet. Zudem wurden städtische Förderprogramme für Gebäudebegrünungen» sowie für stadtteilbezogene Retentionsmaßnahmen» in Ofenerdiek geschaffen. Darüber hinaus wurden lokale Hitzeschutzinformationen» sowie ein Stadtplan mit kühlen Orten» erarbeitet. Auf Seiten der Bauleitplanung wurde zudem ein umfangreicher Musterkatalog klimagerechter Festsetzungen erstellt, die standardmäßig bei Bebauungsplanverfahren im Bestand und Neubau angewendet werden (zum Beispiel zu Dach- und Fassadenbegrünungen, Regenrückhaltung).
Zuletzt geändert am 4. September 2024