Rechtsform
Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau
Der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau (EGH) ist ein Unternehmen der Stadt Oldenburg ohne eigene Rechtspersönlichkeit gemäß § 136 Absatz 2 Nummer 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Er bildet ein Sondervermögen der Stadt Oldenburg gemäß § 130 Absatz 1 Nummer 3 NKomVG aus den ihm zugeordneten Gebäudegrundstücken, Anlagen und sonstigen Vermögensgegenständen.
Grundlage des Betriebes bildet die gemäß § 140 Absatz 1 NKomVG erlassene Betriebssatzung » (PDF, 142 KB). Die Betriebssatzung für den EGH enthält gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) den Gegenstand, die Aufgaben und den Namen des Eigenbetriebes, die Höhe des Stammkapitals, die Art der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens sowie die Zusammensetzung der Betriebsleitung und des Betriebsausschusses.
Gemäß § 1 Absatz 1 Betriebssatzung sind die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen nach handelsrechtlichen Grundsätzen ausgestaltet, das heißt es gelten die entsprechenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), soweit nicht die Vorschriften der EigBetrVO und des NKomVG etwas anderes regeln. Der Eigenbetrieb stellt einen Wirtschaftsplan auf, der aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht besteht.
Zuletzt geändert am 18. Oktober 2022