Geschichte des Betriebes
Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau
Die Aufgaben des heutigen EGH waren bis Ende der 90er Jahre auf die Ämter 10 (Hauptamt), 80 (Liegenschaftsamt) und 65 (Hochbauamt) verteilt. Das heißt, ein wesentliches Merkmal der damaligen Bewirtschaftung und Verwaltung der Immobilien der Stadt Oldenburg war die dezentrale Organisation; es herrschte eine erhebliche Zersplitterung von Zuständigkeiten vor.
Zersplitterung von Zuständigkeiten
Das Hochbauamt befasste sich in vier Abteilungen mit der Verwaltung und dem technischen Gebäudemanagement, das Hauptamt war zuständig für die Reinigung, im Liegenschaftsamt war die Vermietung angesiedelt. Daneben lagen noch weitere Kompetenzen bei den jeweiligen Fachämtern.Bei einer derartigen Zersplitterung von Zuständigkeiten sprachen Kritiker zu Recht von einem „System der organisierten Unverantwortlichkeit“. Folgen derartiger Zersplitterung waren unter anderem Schnittstellenprobleme, Doppelbearbeitungen, fehlende Kostentransparenz und Umsetzungsprobleme.
Gründung des EGH
Im Zuge der Verwaltungsreform ist daher zum 1. September 2000 mit der Einrichtung der „Zentralen Gebäudewirtschaft (ZGW)“ ein erster Schritt in Richtung zentraler Immobilienwirtschaft getan worden. Über die Zwischenschritte, Einrichtung des Amtes für Gebäudewirtschaft und Hochbau (AGH) zum 1. Februar 2002, organisatorische Veränderungen im AGH zum April 2003 mit Bildung der Fachdienste Hochbau und Gebäudewirtschaft, ist mit Beschluss des Rates der Stadt Oldenburg vom 28. September 2009 der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau (EGH) zum 1. Januar 2010 gegründet worden.
Zuletzt geändert am 18. Oktober 2022