Aufbau- und Ablauforganisation

Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau

Betriebsausschuss und Betriebsleitung
Der Betriebsausschuss entscheidet über alle Angelegenheiten des EGH, die weder der Beschlussfassung des Rates der Stadt Oldenburg bedürfen noch in die Zuständigkeit der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters oder der Betriebsleitung fallen. Der Betriebsausschuss bereitet die den EGH betreffenden Beschlüsse des Rates vor. Er entscheidet daneben insbesondere über Verfügungen und Rechtsgeschäfte im Rahmen des Wirtschaftsplanes, die folgende Wertgrenzen (Nettobeträge) überschreiten:

 

  • 150.000 Euro bei Auftragsvergaben nach Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)
  • 30.000 Euro bei Planungsaufträgen
  • 50.000 Euro bei Verfügungen über Betriebsvermögen (ohne Grundstücksan- und -verkauf)

Der Betriebsausschuss kann Entscheidungen von besonderer Bedeutung dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung vorlegen. In dringlichen Fällen, in denen die vorherige Entscheidung des Betriebsausschusses nicht eingeholt werden kann, ordnet die Betriebsleitung im Einvernehmen mit der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Betriebsausschusses die notwendige Maßnahme an. Die Betriebsleitung hat den Betriebsausschuss hiervon unverzüglich zu unterrichten. Die Betriebsleitung führt die laufenden Geschäfte.

Organisationsstruktur

Der EGH gliedert sich in die Abteilungen Gebäudewirtschaft, verantwortlich für das Infrastrukturelle und Kaufmännische Gebäudemanagement, und Hochbau, verantwortlich für das Technische Gebäudemanagement.

Verantwortlichkeiten

Hausmeisterinnen und Hausmeister, Reinigungskräfte, Ingenieurinnen und Ingenieure, Technikerinnen und Techniker und Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter, insgesamt 360 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, dass circa 650.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche (BGF) den Kundinnen und Kunden (Organisationseinheit, zum Beispiel Ämter) und Mieterinnen und Mietern des EGH sowie den Nutzerinnen und Nutzern (gebäudenutzende Organisationseinheit, zum Beispiel Lehrerinnen und Leher sowie Schülerinnen und Schüler der Schule) der Gebäude täglich betriebs- und verkehrssicher zur Verfügung stehen. Im Geschäftsverteilungsplan wird geregelt, welche Aufgaben von wem zu erledigen sind und welche Vertretungsregelungen bestehen.

Zuletzt geändert am 25. September 2024