Standesamt
Heirat, Geburt, Todesfall
In welchen Fällen geht man eigentlich zum Standesamt? Zum Beispiel, wenn ein Paar heiraten möchte, nach der Geburt eines Kindes, wenn ein Angehöriger verstorben ist oder wenn jemand aus der Kirche austreten will.
Häufig gibt es im Standesamt auch Urkunden. Wer heiratet, bekommt eine Eheurkunde. Bei der Geburt eines Kindes heißt die Urkunde Geburtsurkunde und wenn jemand gestorben ist, gibt es eine Sterbeurkunde. Diese Dokumente sind wichtig und müssen immer gut aufbewahrt werden.
Das Standesamt in Zahlen
Spannend sind ja auch immer ein paar Zahlen. Wie viele Ehen werden eigentlich so in einem Jahr geschlossen? Wie viele Kinder geboren und wie viele Menschen sterben in einem Jahr? Oder wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat das Standesamt?
Im Jahr 2022 wurden zum Beispiel
- 827 Ehen geschlossen,
- 3.521 Kinder geboren und
- 3.012 Sterbefälle beurkundet.
Elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben diese Ehen geschlossen und fünf Mitarbeiterinnen die Geburten und Sterbefälle beurkundet.
Was braucht ein Paar, um zu heiraten?
Erstmal braucht man einen Mann oder eine Frau, den oder die man heiraten möchte und der oder die das auch möchte. Dann muss man grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt sein. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dann kommt das Paar gemeinsam zum Standesamt. Dort informieren wir vom Standesamt über die formalen Dinge. Das heißt, dass wir zum Beispiel erläutern, welche Papiere mitgebracht werden müssen:
- das sind immer die gültigen Personalausweise oder Reisepässe des Paares
- das ist ein Nachweis über die jeweiligen Eltern durch eine beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters
- und möglicherweise zusätzlich ein Nachweis über den Familienstand.
Durch das Vorlegen dieser Unterlagen können wir sichergehen, dass nicht eine Person des Paares bereits verheiratet ist oder dass zum Beispiel Geschwister heiraten. Wenn alle Papiere zusammen sind, kann man die Hochzeit anmelden. Wir im Standesamt nennen das die „Anmeldung der Eheschließung“. Hierbei wird dann auch der genaue Termin der Hochzeit festgelegt.
Über die Hochzeit oder die Eheschließung selbst
Es gibt eine kleine Rede von uns und dann erklärt das Paar seinen Willen zum Heiraten. Anschließend stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte fest, dass die beiden aufgrund dieser übereinstimmenden Erklärung rechtmäßig verbundene Eheleute sind! Durch diesen Ausspruch ist das Paar dann verheiratet. Das Brautpaar bekommt eine Eheurkunde. Wenn bei der Hochzeit eine Namenserklärung abgegeben wurde, beispielsweise dass beide jetzt den Namen des Mannes oder der Frau als gemeinsamen Familiennamen tragen, gibt es darüber auch noch eine Bescheinigung. Neben der Trauung im Standesamt kann man auch in der Kirche heiraten, aber das ist eine andere Geschichte.
Schicke Kleidung und Ehe für alle
Da sich immer weniger Brautpaare kirchlich trauen lassen, wird die Kleidung bei standesamtlichen Trauungen immer schicker. Die Bedeutung der Trauung bei uns im Standesamt wird größer. Lange weiße Hochzeitskleider und festliche Anzüge sind auch bei uns nicht mehr selten. Die Atmosphäre ist sehr feierlich. Meistens sind die Eltern des Paares, die Trauzeuginnen und Trauzeugen, die Kolleginnen und Kollegen und die Freundinnen und Freunde des Paares dabei. Vielleicht hast du schon einmal gesehen, dass eine solche Hochzeitsgesellschaft aus dem Standesamt kam!
Seit dem 1. Oktober 2017 gibt es die „Ehe für alle". Das heißt, ein Mann kann einen Mann oder eine Frau eine Frau heiraten. Auch hier gehören schicke Kleidung und feierliche Stimmung dazu.
Wenn ein Kind geboren wird ...
Innerhalb einer Woche nach der Geburt eines Kindes muss dieses bei uns im Standesamt gemeldet werden. Wir nennen das die „Geburtsanzeige“. Bei der Geburt eines Kindes in einem Krankenhaus übernimmt das Krankenhaus diese Aufgabe für die Eltern. Auch für diese Meldung des neuen Kindes brauchen wir Unterschriften, wenn es um den Vornamen des Kindes geht. Es ist dann ein so genannter Vornamenszettel auszufüllen. Wenn die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind, genügt grundsätzlich die Unterschrift der Mutter. Bei verheirateten Eltern müssen sowohl Vater als auch Mutter unterschreiben.
Die Eltern sollten sich also schon vor der Geburt überlegen, welchen Vornamen oder welche Vornamen ihr Kind tragen soll. Außerdem sind – je nach Familienstand – noch ein paar weitere Unterlagen erforderlich: zum Beispiel, wenn die Eltern verheiratet sind, die Eheurkunde, die das Ehepaar am Tag der Hochzeit erhalten hat. Diese wird einfach mit im Krankenhaus abgegeben und mit der Geburtsanzeige zum Standesamt gebracht. Wenn du in Oldenburg geboren wurdest, dann waren deine Eltern bestimmt im Standesamt am Pferdemarkt, um deine Geburtsurkunde abzuholen. Frag sie doch mal, wie lange es gedauert hat, bis sie sich über deinen Vornamen einig waren und von wem du den Namen bekommen hast.
Wenn ein Mensch stirbt …
Wenn ein Mensch in Oldenburg verstirbt, wird uns das in den allermeisten Fällen von einer Bestatterin oder einem Bestatter gemeldet. Er gibt uns dann auch die Angaben, die wir für die Sterbeurkunde benötigen. Denn erst nach Ausstellen der Sterbeurkunde kann die Beerdigung erfolgen. Es ist also notwendig, trotz aller Trauer der Bestatterin oder dem Bestatter die Unterlagen zeitnah zu geben, damit er sich dann um die Formalitäten kümmern kann.
Freie Entscheidung – die Kirche
Jeder Mensch der einmal in die Kirche aufgenommen wurde, kann frei entscheiden, ob er weiter der Religionsgemeinschaft, wie die Kirche auch genannt wird, angehören will. Sofern er sich dagegen entscheidet, kann er bei uns im Standesamt aus der Kirche austreten. Diesen Austritt vollzieht jemand, indem er oder sie vor einem unserer Standesbeamten erklärt, dass er oder sie der Religionsgemeinschaft nicht mehr angehören will. Über diese Kirchenaustrittserklärung gibt es dann eine Bescheinigung, und es erfolgt eine Mitteilung über den Kirchenaustritt an das Melderegister.
Zuletzt geändert am 9. Januar 2024