Amt für Teilhabe und Soziales
Hilfe für Menschen mit wenig Geld
Was macht das Amt für Teilhabe und Soziales?
Auch in Oldenburg gibt es Menschen, die zu wenig Geld haben, um das, was sie zum täglichen Leben brauchen, selbst bezahlen zu können. Das kann ganz unterschiedliche Gründe haben. So gibt es Menschen, die gar kein Geld oder wenig Geld verdienen oder nur eine ganz kleine Rente haben, so dass sie ohne Hilfe zum Beispiel nicht die notwendigen Lebensmittel oder die ganze Miete für ihre Wohnung bezahlen könnten.
Andere Menschen sind alt, schwer krank und brauchen Pflege oder haben eine Behinderung und können sich nicht alleine versorgen. Sie benötigen deshalb die Hilfe anderer Menschen. Wenn die Hilfe von der Familie und von Freunden nicht ausreicht, müssen sie sich weitere Hilfe dazu kaufen, die oft mehr Geld kostet, als sie haben.
Wieder andere, junge Menschen, möchten weiter zur Schule gehen und dort eine Ausbildung machen, für die ihnen das Geld fehlt, weil ihre Eltern dafür kein zusätzliches Geld ausgeben können.
Für alle diese – und noch einige mehr – Fälle ist unser Amt für Teilhabe und Soziales zuständig. Jeder Mensch, der sich in einer der oben beschriebenen oder ähnlichen Situation befindet, kann sich an uns wenden. Wir prüfen dann, ob und wie wir nach den bestehenden Vorschriften, die man Leistungsgesetze nennt und an die wir uns halten müssen, helfen können oder ob eine andere Stelle zuständig ist.
Was tut das Amt für Teilhabe und Soziales speziell für Kinder?
Die meisten Leistungsgesetze, die wir anwenden, gelten für alle Menschen, egal wie alt sie sind, das heißt für Babys ebenso wie für ganz alte Menschen. Eine spezielle Hilfe nur für Kinder gibt es allerdings für behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder. Diese Hilfe wird Frühförderung genannt. Sie ist für junge Kinder gedacht, die noch nicht zur Schule gehen. Dabei geht es darum, Behinderungen so früh wie möglich zu erkennen und zu behandeln, damit diese Kinder entweder ganz gesund werden oder, wenn das nicht geht, jedenfalls mit ihrer Behinderung besser leben können.
Besonders für Kinder und Jugendliche, die eine Kindertagestätte oder schon eine Schule besuchen, gibt es verschiedene Leistungen von unserem Amt oder vom Jobcenter. So können die Kosten für Ausflüge oder eine Klassenfahrt übernommen werden. Es gibt auch Zuschüsse zu deiner Schulausstattung, also für den Kauf von Schreibheften, Stiften oder Sportsachen. Auch ein notwendiger Nachhilfeunterricht kann von unserem Amt bezahlt werden. Wenn du Mitglied in einem Sportverein bist oder gerne werden willst oder an einer besonderen Veranstaltung oder einem Freizeitangebot teilnehmen möchtest, kann unser Amt deinen Eltern auch hierfür einen Teil bezahlen.
Deine Fragen
Nun hast du einen kleinen Einblick bekommen, was unser Amt so macht. Wenn du mal Fragen haben solltest, kannst du gerne bei uns vorbeikommen! Hier erfährst du, wo du das Amt für Teilhabe und Soziales findest »
Zuletzt geändert am 2. Mai 2023