Ausländerbüro

Was macht das Ausländerbüro?

Das Ausländerbüro der Stadt Oldenburg ist Ansprechpartner für alle Ausländerinnen und Ausländer, die in Oldenburg wohnen. In unserer Stadt leben rund 20.973 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger (Stand: 30. Juni 2022). In der Regel erhalten nicht nur die Erwachsenen, sondern auch alle ausländischen Kinder im Ausländerbüro als Nachweis, dass sie hier in Deutschland leben dürfen, eine Chipkarte. Diese Chipkarte nennen wir „elektronischer Aufenthaltstitel“.

Was ist ein Aufenthaltstitel?

Die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln ist Hauptaufgabe des Ausländerbüros. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen, ob alle Voraussetzungen, die das Gesetz vorschreibt, erfüllt sind. Ist dies der Fall, kann der beantragte Aufenthaltstitel befristet – und wenn man sich schon etwas länger hier aufhält – auch unbefristet erteilt werden. Der Aufenthaltstitel wird als Chipkarte an die ausländischen Personen ausgegeben. So kann die betreffende Person überall schnell nachweisen, dass sie oder er sich in Deutschland aufhalten darf. Auf der Chipkarte sind das Foto und die Fingerabdrücke der Ausländerin oder des Ausländers gespeichert. Sofern gewünscht, kann man sich für den Computer zu Hause ein Gerät für die Chipkarte kaufen und sich dann mit seinem elektronischen Aufenthaltstitel im Internet ausweisen. Hat die Ausländerin oder der Ausländer keinen Heimatpass, weil sie oder er ihn zum Beispiel bei der Flucht aus dem Heimatland zurücklassen musste, prüft das Ausländerbüro, ob ein deutsches Passersatzpapier ausgestellt werden kann. Mit einem deutschen Passersatz kann sich der Ausländer dann – genauso wie alle übrigen Ausländer mit ihrem Heimatpass – ausweisen.

Aufenthaltstitel – nicht erteilt oder nicht verlängert

Es kommt natürlich auch schon einmal vor, dass ein Aufenthaltstitel nicht erteilt oder nicht verlängert werden kann. Dann muss die betroffene Person Deutschland verlassen und in ihre Heimat zurückkehren. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Ausländer hier gegen die deutschen Gesetze verstoßen hat und verurteilt wurde.

Einreise nach Deutschland

Aber nicht nur die Prüfung der Aufenthaltsrechte ist Aufgabe des Ausländerbüros. Bereits vor der Einreise prüft die zuständige deutsche Botschaft im Ausland (Auslandsvertretung) in Zusammenarbeit mit dem Ausländerbüro, ob der Einreise nach Deutschland, konkret hier in unsere Stadt, zugestimmt werden kann. Dieses Verfahren nennt man Visumverfahren. Erhält der Ausländer ein Visum von der Auslandsvertretung in seinen Pass eingeklebt, ist dies für ihn die Berechtigung, nach Deutschland einzureisen. Für kurzfristige Aufenthalte im Bundesgebiet werden durch die deutsche Botschaft im Ausland Besuchsvisa ausgestellt. Hierzu muss die Person, die den ausländischen Gast für einen Besuch einladen möchte, im Ausländerbüro nachweisen, dass sie für Wohnung und Lebensunterhalt des Besuchs aufkommen kann. Ist dies möglich, können sich zum Beispiel Verwandte aus dem Ausland für maximal drei Monate in Deutschland aufhalten.

Warum Deutschland?

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, weshalb Ausländer sich in Deutschland aufhalten. Ein Teil der Ausländer ist aus dem Ausland nach Oldenburg gekommen, weil der Ehepartner hier lebt. Es gibt auch einige Kinder, die aus dem Ausland nach Oldenburg kommen, weil die Mutter und/oder der Vater bereits hier wohnen. Ein anderer Teil der Ausländerinnen und Ausländer ist bei uns, weil sie in ihrem Heimatland schwerwiegende Probleme hatten und sich daher für eine Flucht nach Deutschland entschieden haben. Es gibt auch eine Vielzahl von jungen Menschen, die aus dem Ausland nach Oldenburg eingereist sind, um hier zu studieren. Nicht zuletzt gibt es Personen, die aus dem Ausland zu uns kommen, um hier zu arbeiten.

Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit

Wenn Ausländerinnen und Auslänger schon lange bei uns in Deutschland wohnen und sich hier gut eingelebt haben, können sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Auch diese wichtige Aufgabe auf dem Gebiet der Integration von Ausländern wird im Ausländerbüro bearbeitet.

Bei der Prüfung der Einbürgerungsanträge muss das Ausländerbüro eine Vielzahl von Stellen (Polizei, Staatsanwaltschaft und viele mehr) beteiligen, um zu klären, ob der Ausländer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Wenn alle Stellungnahmen und die eigenen notwendigen Überprüfungen des Ausländerbüros positiv abgeschlossen werden können, erhält der Ausländer am Ende des Verfahrens eine Einbürgerungsurkunde. Dieses Papier belegt dann, dass die Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die eingebürgerten Personen können dann im Bürgerbüro der Stadt Oldenburg einen deutschen Pass und/oder Personalausweis beantragen.

Was tut das Ausländerbüro speziell für Kinder?

Im Ausländerbüro werden speziell für ausländische Kinder im Rahmen von Klassenfahrten Reisendenlisten ausgegeben. Ausländische Schülerinnen und Schüler brauchen in vielen Fällen neben dem erforderlichen Passpapier auch ein Visum für die Einreise in unsere Nachbarstaaten. Um dieses zeitaufwändige Verfahren bei der Durchführung von Klassenfahrten ins europäische Ausland zu erleichtern, stellt das Ausländerbüro zur Vereinfachung Reisendenlisten aus, auf denen die betroffenen Schüler vermerkt werden. Mit dieser Liste kann dann problemlos die Klassenfahrt ins Ausland angetreten werden.

Mit welchen Fragen können sich Kinder ans Ausländerbüro wenden?

Häufig wird über das Thema „Ausländer in Deutschland“ diskutiert. Dies ist insbesondere in der Schule der Fall. Das Ausländerbüro kann dir Auskunft über viele interessante Zahlen rund um unsere ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger erteilen. Bei uns kannst du zum Beispiel erfragen, wie viele Ausländer in Deutschland, Niedersachen oder Oldenburg leben, wie viele verschiedene Staatsangehörigkeiten in Oldenburg vertreten sind, aus welchem Herkunftsland die meisten Ausländer kommen, wie viele Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union in Oldenburg angemeldet sind, wie viele Ausländerinnen und Ausländer das Ausländerbüro in den letzten Jahren eingebürgert hat und vieles andere mehr.

Zuletzt geändert am 27. Januar 2023