Kindeswohl: Kooperationsvereinbarung
Jugendämter und Klinik unterzeichnen Kooperationsvereinbarung
Ein wichtiges Dokument zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Misshandlung und Vernachlässigung wurde am Montag, 29. August 2011, im Rathaus unterzeichnet. Denn Kinder und Jugendliche brauchen Schutz vor Gefahren für ihr Wohl. Klare Absprachen sind notwendig, damit Kinder beim Verdacht auf Misshandlung und Vernachlässigung medizinisch und pädagogisch professionell begleitet werden.Welche Aufgabe übernimmt dabei die Kinderklinik? Und wie können und sollen Krankenhäuser und die Jugendhilfe zusammenarbeiten? Diese Themen wurden in Schulungen, Informationsveranstaltungen und Arbeitstreffen intensiv bearbeitet.
Klares Zeitfenster für Verdachts-Abklärung
Gemeinsam entwickelten das Koordinierungszentrum Kinderschutz der Stadt Oldenburg, die Kinderklinik und das Jugendamt des Landkreises Oldenburg umfangreiches Material zum Umgang mit dem Verdacht auf Vernachlässigung und Misshandlung. Besonders wichtig ist für die betroffenen Kinder, dass es nun ein klares Zeitfenster mit festgelegten Handlungsschritten zur Abklärung des Verdachtes gibt. Dieses Ergebnis ist ein großer Meilenstein in der Arbeit des Koordinierungszentrums Kinderschutz der Stadt Oldenburg.
Die Unterzeichner der Kooperationsvereinbarung
- Dr. Frank Lammerding, Leiter des städtischen Amtes für Jugend, Familie und Schule,
- Martina Heyen, stellvertretende Geschäftsführerin des Klinikums Oldenburg
- Robert Wittkowski, Jugendamtsleiter und Dezernent des Landkreises Oldenburg
Zuletzt geändert am 5. November 2024