Kompostierbare Kunststofftüten
Keine kompostierbaren Kunststofftüten in den Bioabfall
Seit dem 1. Januar 2020 dürfen, gemäß Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Oldenburg, keine Kunststofftüten, auch keine biobasierten Kunststofftüten oder mit Kunststoffbeschichtungen versehenes Papier, über den Bioabfallbehälter entsorgt werden. Nutzen Sie zur Vorsammlung von Bioabfällen ausschließlich Papiertüten, Papier von Haushaltsrollen oder Zeitungspapier. Bioabfallbehälter, die mit oben genannten Kunststoffen befüllt sind, werden nicht geleert.
Zuletzt geändert am 24. Juli 2024