Baustellenabfälle
Wo kann ich Baustellenabfälle entsorgen?
Baustellenabfälle sind Materialien, die beim Neubau, Umbau oder Abriss von Bauwerken anfallen. Hierzu zählen insbesondere:
- metallhaltige Abfälle, zum Beispiel Metalle, Kabel
- Holz, Bau-und Abbruchholz, Parkett und Laminat
- andere sperrige Abfälle, zum Beispiel Fußleisten, Kunststoffe, Türen
- Dämmmaterialien wie Glas- und Steinwolle, Mineralfasern. Hier finden Sie Informationen zur Entsorgung von Dämmmaterialien »
- direkt ablagerbare Abfälle, zum Beispiel Dachpappe, Gipsbaustoffe, Gasbetonsteine-Ytong, Fensterglas, asbesthaltige Bauabfälle wie Eternitplatten -schiefer, Welleternit, Dämmmaterialien wie Glas-und Steinwolle, Mineralfasern und andere sperrige Abfälle wie zum Beispiel Fensterrahmen.
Wichtige Hinweise
- Zur Entsorgung von asbesthaltige Bauabfälle wie Eternitplatten/-schiefer und Welleternit sind besondere Maßnahmen zu berücksichtigen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Asbest »
- Baustyropor (zum Beispiel Styroporplatten) enthält in der Regel Hexabromcyclodedecan (HBCD), ist seit dem 30. September 2016 als gefährlicher Abfall eingestuft und daher getrennt von den übrigen Baustellenabfällen anzuliefern. Eine Annahme ist ausschließlich an der Wertstoffannahmestelle Neuenwege, Barkenweg 6 », bis zu einer Menge von maximal 2 Kubikmetern möglich.
- Dachpappe ist ebenfalls als gefährlicher Abfall eingestuft und daher getrennt von den übrigen Baustellenabfällen anzuliefern. Eine Annahme ist ausschließlich an der Wertstoffannahmestelle Neuenwege, Barkenweg 6 », bis zu einer Menge von maximal 2 Kubikmetern möglich.
- Fenster mit Rahmen und ohne Rahmen, bitte die Regelung zur Entsorgung von Fenstern » beachten.
Entsorgung
- Baustellenabfälle bis zu einer Menge von 2 Kubikmetern können Sie zur Wertstoffannahmestelle Neuenwege, Barkenweg 6 », bringen
- Darüber hinausgehende Mengen können Sie ausschließlich an der Abfallbehandlungsanlage Neuenwege, Barkenweg 3 », anliefern. Ausgeschlossen ist hier die Annahme von Baustyropor und Dachpappe.
Wichtiger Hinweis: Es werden ausschließlich Anlieferungen aus dem Stadtgebiet Oldenburg entgegen genommen.
Entsorgungskosten
Zuletzt geändert am 24. Juli 2024