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Gewappnet für den Winter: Streulager gut gefüllt
Bis zu 120 Mitarbeitende der Stadt Oldenburg und des AWB sorgen für Sicherheit auf Straßen
Seit dem 1. November 2024 ist in Oldenburg der städtische Winterdienst in Bereitschaft: Sollten Frost und Schnee die Oldenburger Straßen unsicher machen, sind bis zu 120 Mitarbeitende des Abfallwirtschaftsbetriebes Stadt Oldenburg (AWB) und der Fachdienste Straßenunterhaltung und Stadtgrünpflege für einen reibungslosen Winterdienst bereit. Die Vorkehrungen dafür sind getroffen: Bis zu acht große, neun kleine Streu- und Räumfahrzeuge sowie neun Handkolonnen warten auf ihren Einsatz. Der Winterdienst kann im Ausnahmefall in zwei Schichten aufgeteilt werden, so dass pro Schicht rund 60 Mitarbeitende im Einsatz sind.
„Wir sind auch in diesem Jahr bestens vorbereitet, damit unsere Kolleginnen und Kollegen in Oldenburg zuverlässig für die Verkehrssicherheit sorgen können. Sie erfüllen Ihre Aufgaben trotz widriger Umstände und in Zeiten, in denen viele noch nicht an die Arbeit denken. Natürlich kann der Winterdienst nicht an allen Orten Oldenburgs zur gleichen Zeit sein, dies liegt in der Natur der Sache. Wir versichern, dass unsere Mitarbeitenden ihr Bestes für Oldenburg geben und sie haben unsere Wertschätzung verdient“, gibt Marco Janssen, Leiter des AWB zu bedenken.
So läuft der Winterdienst ab
Bei Glätte und Schnee beginnen die notwendigen Arbeiten unter der Federführung des AWB um 5 Uhr morgens. Dann werden Fahrbahnen, Fußgängerüberwege und Radwege entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung und ihres Gefahrenpotentials geräumt beziehungsweise gestreut.
Rechtlich notwendig ist Winterdienst nur auf gefährlichen und zugleich verkehrswichtigen Straßen. Dies sind zum Beispiel die Amalienbrücke oder die Unterführung an der Ammerländer Heerstraße. Darüber hinaus werden Fahrbahnen und Radwege der Ausfallstraßen sowie wichtiger innerstädtischer Verbindungsstraßen, wesentliche Strecken der VWG-Buslinien und Schulbuslinien fahrtauglich gemacht. In den späteren Abendstunden (ab circa 20 Uhr) und in nachgeordneten Straßen wird grundsätzlich kein Winterdienst durchgeführt. Durch die städtischen Mitarbeitenden werden bei jedem Einsatztag bis zu 1.000 Streukilometer in Abhängigkeit von den Witterungsumständen abgeleistet und gesichert.
Pflichten der Eigentümerinnen und Eigentümer
Der AWB weist darauf hin, dass auch Eigentümerinnen und Eigentümer dazu verpflichtet sind, die Bereiche vor ihren Grundstücken zu räumen und zu streuen. Auch Mieterinnen und Mieter können je nach Regelung im Mietvertrag dafür verantwortlich sein. Gehwege sowie kombinierte Rad- und Gehwege, die an ein Grundstück grenzen, müssen in einer Breite von mindestens 1,50 Meter geräumt und bei Schnee- und Eisglätte, durch die Anlieger gestreut werden. Gibt es keinen angelegten Gehweg, ist ein 1,50 Meter breiter Streifen ab dem Straßenrand zu räumen und zu streuen.
Aber Achtung: Um die Umwelt zu schonen, ist Streusalz nur bei extremen Wetterlagen wie Eisregen oder überfrierender Nässe sowie an heiklen Stellen wie Treppen, Rampen oder auf Strecken mit starkem Gefälle erlaubt. Grundsätzlich sollte mit einem abstumpfenden Mittel wie Sand, Granulat oder Splitt gestreut werden. Unter der Woche muss bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt beziehungsweise gestreut werden, bei Bedarf müssen die Arbeiten bis 20 Uhr wiederholt werden.
Was ist mit Schulausfällen?
Wenn es nachts stark geschneit oder sich auf den Straßen Glatteis gebildet hat, prüfen Polizei, Feuerwehr und die VWG, ob die Schule wie gewohnt beginnen kann. Falls der frühe Schulweg zu gefährlich ist, informiert die Stadt Oldenburg über die Hörfunkredaktionen, andere Medien, die Internetseite der Stadt Oldenburg » sowie über KATWARN » darüber, dass die Schülerinnen und Schüler erst zur dritten Unterrichtsstunde erscheinen müssen. Deshalb sollte bei widrigen Witterungsbedingungen unbedingt am Vorabend und morgens das Radio eingeschaltet und auf entsprechende Hinweise geachtet werden.
Bei einem verspäteten Schulbeginn findet zwar vor der dritten Stunde kein regulärer Unterricht statt – die Schulen sind aber dennoch geöffnet und stellen eine Betreuung der anwesenden Schülerinnen und Schüler sicher.
Zuletzt geändert am 29. November 2024