Änderungen in der Altkleidersammlung

Kaputte und verschmutzte Altkleider weiterhin in den Restabfall

Seit Mittwoch, 1. Januar 2025, gelten in Deutschland neue Regelungen zur Alttextilentsorgung. Diese beruhen auf einer Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Wiederverwendung und das Recycling von Alttextilien zu fördern und Abfall zu vermeiden.

Was ändert sich?

Seit dem 1. Januar 2025 sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger verpflichtet, eine getrennte Sammlung von Alttextilien aus privaten Haushalten sicherzustellen (§ 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 KrWG). Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für das Stadtgebiet Oldenburg ist die Stadt Oldenburg beziehungsweise nachgelagert der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Oldenburg (AWB).
In Oldenburg wurde daher die Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Oldenburg angepasst:

  • Die Entsorgung von Alttextilien im Restabfall ist künftig nicht mehr erlaubt.
  • Ausnahmen gelten für stark verschmutzte oder verschlissene Textilien, die weiterhin über den Restabfall entsorgt werden können.

Was sind Alttextilien?

Alttextilien sind gebrauchte Haushalts- und Bekleidungstextilien, deren sich der Besitzer entledigen will. Hierzu zählen insbesondere:

  • Bekleidung: Oberbekleidung (auch Leder, Pelze), Unterwäsche, Schuhe, Gürtel, Hüte, Mützen, Schals, Tücher, Handschuhe,
  • Accessoires: Handtaschen, Stoffbeutel und Rücksäcke,
  • Bettwaren: Decken, Kissen, Matratzenschoner,
  • Heimtextilien: Bett- und Tischwäsche, Handtücher, Dekorstoffe, Gardinen,
  • Stoff- und Plüschtiere

Nicht als Alttextilien gelten:

  • Matratzen, Teppiche und Polstermöbelstoffe,
  • technische Textilien (zum Beispiel Schutzkleidung, Zelte, Planen),
  • Textilien mit elektrischen Funktionen (zum Beispiel leuchtende Schuhe) – diese sind als Elektrogeräte zu entsorgen

Wie und wo können Alttextilien entsorgt werden?

  • Wertstoffannahmestelle Neuenwege (Barkenweg 6, 26135 Oldenburg):
    Hier können Alttextilien ohne Mengenbegrenzung kostenlos abgegeben werden.
  • Wertstoffannahmestelle Langenweg (Felix-Wankel-Straße 7, 26123 Oldenburg):
    Hier können Alttextilien ohne Mengenbegrenzung kostenlos abgegeben werden.
  • Altkleidercontainer im Stadtgebiet:
    Diese werden von gewerblichen und gemeinnützigen Organisationen betrieben und befinden sich an verschiedenen öffentlichen Flächen sowie auf Privatflächen. 

Was gehört in die Altkleidercontainer?

  • Erwünscht: Gebrauchsfähige, saubere und trockene Kleidung sowie paarweise zusammengebundene Schuhe. Nur solche Alttextilien können wiederverwendet oder möglichst hochwertig wiederverwertet werden.
  • Nicht erwünscht: Stark verschlissene oder verschmutzte Textilien. Diese gehören weiterhin in die Restabfalltonne.

Was passiert mit den Alttextilien?

Die Sammlung der Alttextilien erfolgt durch gewerbliche und gemeinnützige Organisationen, die sich auch um die weitere Verwertung der Alttextilien kümmern.

Zuletzt geändert am 9. Januar 2025