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Gebühren für Abfallentsorgung und Straßenreinigung 2025 weitgehend stabil
Neue Tarifsatzung vom Rat verabschiedet
In Zeiten allgemeiner Preissteigerungen können die Gebühren für die Abfallentsorgung und Straßenreinigung auch im Jahr 2025 größtenteils stabil gehalten werden. Lediglich im Bereich der Straßenreinigung sowie bei der Anlieferung von Abfällen gibt es Anpassungen. Nach dem einstimmigen Beschluss im Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Oldenburg (AWB) am Donnerstag, 7. November 2024, hat nun auch der Rat der Stadt Oldenburg die neue Gebührenverordnung in der Sitzung am Montag, 16. Dezember 2024, einstimmig verabschiedet.
Unveränderte Gebühren
Eine gute Nachricht für die Oldenburgerinnen und Oldenburger: Für viele Dienstleistungen bleiben die Gebühren unverändert. Die Kosten für die allgemeine Litergebühr in der Abfallsammlung (1,34 Euro), die Grundgebühr (50 Euro), die Bioabfall-Grundmenge von 60 Litern (15 Euro) sowie die Standard- und Express-Sperrmüllabfuhr (25 Euro beziehungsweise 50 Euro) bleiben gleich. Auch die Grüngutabfuhr (20 Euro) sowie die Gebühr der Selbstanlieferung von Sperrmüll, Altholz und kompostierbaren Gartenabfällen bis zu zwei Kubikmetern bleibt konstant. Auch die sonstigen Preise bei der Abgabe an den Wertstoffannahmestellen sowie die weiteren Gebühren bleiben unverändert.
Gebührenanpassungen im Überblick
Eine leichte Preiserhöhung betrifft die Anlieferungsgebühr beim Kompostwerk und der mechanischen Abfallbehandlungsanlage Neuenwege, wo Abfallmengen über zwei Kubikmeter aus dem privaten und gewerblichen Bereich verwogen werden. Die Gebühr steigt um 5 Euro auf 139,70 Euro pro Tonne.
Im Bereich Straßenreinigung erhöht sich die Gebühr bei einer wöchentlichen Reinigung von 3,66 Euro auf 3,74 Euro pro Quadratmeter (plus 2,2 Prozent).
Zudem wird die Pauschalgebühr für die Selbstanlieferung von Bauschutt und mineralischem Straßenaufbruch auf 30 Euro pro Kubikmeter (vorher 8 Euro) und auf 60 Euro für zwei Kubikmeter (vorher 16 Euro) angepasst. Diese Preissteigerung ist auf die deutlich gestiegenen Entsorgungskosten dieser Materialien zurückzuführen, da für eine ordnungsgemäße Entsorgung eine Klassifizierung des Materials sowie Laboranalysen zur Überprüfung einer möglichen Schadstoffbelastung (insbesondere mit Asbest) erforderlich sind und das angenommene Material einer kostenintensiveren Beseitigung zuzuführen ist.
Zuletzt geändert am 17. Dezember 2024