Grundlagen

Sprachbildung im Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder

Am 1. August 2018 wurde die alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung als Bildungsauftrag im Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder festgeschrieben.

Dies bedeutet, dass alle Kinder im pädagogischen Alltag der Kindertagesstätten in ihrem Sprachentwicklungsprozess intensiv begleitet und bei Bedarf gefördert werden. Dazu bedarf es der strukturierten Beobachtung und Dokumentation, um individuelle Angebote zu entwickeln.

Spätestens im letzten Jahr vor der Einschulung wird für jedes Kind die Sprachkompetenz erfasst und ein Gespräch dazu mit den Erziehungsberechtigten geführt. Bei einem besonderen Unterstützungsbedarf wird ein individueller Förderplan erstellt. Nach einem halben Jahr und am Ende des Kindertagesstättenjahres finden weitere Gespräche statt, in denen die Entwicklung aufgezeigt wird. Um den Übergang in die Schule abzustimmen, kann eine zukünftige Lehrkraft hinzukommen.

Die Arbeit der Koordinierungsstelle basiert auf:

Das Kommunale Konzept zur Sprachbildung und Sprachförderung in Oldenburg liegt allen Kindertagesstätten und ihren Trägern in Oldenburg vor. Auf Anfrage senden wir Ihnen das Konzept gerne zu.

Zuletzt geändert am 20. März 2024