FAQ

Fragen und Antworten zur Antragstellungen zum Projekt „einWANDfrei“

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer sowie Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber in der Oldenburger Innenstadt. Die Gebietskulisse wird gemäß linksstehender Karte definiert. Die Karte lässt sich durch einen Linksklick mit der Maus vergrößern.

Was wird gefördert?

Pro Immobilie kann eine Festbetragsförderung in Höhe von maximal 200 Euro beantragt werden. Das Geld ist nachweislich für den Erwerb von Farbe, Malerzubehör, Reinigungsmitteln oder die Beauftragung eines Malerunternehmens zur Behebung von Verschmutzungen an der Gebäudefassade einzusetzen. Es werden maximal 50 Anträge bewilligt, entscheidend ist das Eingangsdatum.

Wann kann die Förderung beantragt werden?

Ab Montag, 24. März 2025, ist die Antragstellung über ein Online-Kontaktformular möglich ». Die Antragsfrist endet am Samstag, 10. Mai 2025. Das Formular lässt sich in weniger als fünf Minuten ausfüllen.

Ab wann dürfen Ausgaben getätigt und Aufträge erteilt werden?

Mit Antragstellung (= Absenden des Kontaktformulars) wird automatisch der vorzeitige Maßnahmenbeginn bewilligt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen förderunschädlich Ausgaben getätigt und Aufträge erteilt werden. Die Prüfung der Fördervoraussetzungen bleibt hiervon unbenommen.

Die Umsetzung der Maßnahme soll möglichst in dem Zeitraum zwischen 26. April und 10. Mai 2025 erfolgen. Abweichungen sind zu begründen.

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, bekommt die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller einen Bewilligungsbescheid, aus dem sich die Nachweispflichten für die Auszahlung der Förderung ergeben: ein Nachher-Foto des verschmutzten Bereiches und die Rechnung. Sobald die Nachweise erbracht wurden, wird der Betrag ausgezahlt.

Wer ist Ansprechpartner?

Für weitergehende Informationen und bei Fragen ist das Innenstadtmanagement der Stadt Oldenburg ansprechbar unter E-Mail: innenstadtmanagement[at]stadt-oldenburg.de oder per Telefon  unter 0441 235-4690.

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Zuletzt geändert am 19. März 2025