„einWANDfrei saubere City“
Farbschmierereien geht es vom 26. April bis 10. Mai 2025 an die Substanz – Bis zu 200 Euro Zuschuss
Zweiwöchige Aktion in Oldenburger Innenstadt


Farbschmierereien an Gebäuden und im öffentlichen Raum beeinträchtigen das Stadtbild – und sind sowohl Eigentümerinnen und Eigentümern als auch Besucherinnen und Besuchern in Oldenburg ein Dorn im Auge. Dagegen geht das in der Wirtschaftsförderung der Stadt Oldenburg angesiedelte Innenstadtmanagement aktiv vor: Vom 26. April bis zum 10. Mai 2025 zielt das Projekt „einWANDfrei“ darauf ab, Fassaden durch einen neuen Anstrich oder eine Reinigung aufzuwerten. Das Zeitfenster zwischen dem Aufräumtag „Oldenburg räumt auf!“ am Samstag, 22. März 2025, und der Eröffnung der Stadtgärten am Samstag, 10. Mai 2025, soll damit zur weiteren Attraktivitätssteigerung der Innenstadt genutzt werden. „Mit dem Angebot möchten wir die betroffenen Akteurinnen und Akteure in der Innenstadt gezielt motivieren, ihr Gebäude in neuem Glanz erstrahlen zu lassen. Ihr Engagement ist maßgeblich für den Erfolg des Projektes – und vielleicht entstehen aus dieser Gemeinschaftsaktion sogar neue Gemeinschaften“, so Oberbürgermeister Jürgen Krogmann. Das Innenstadtmanagement hofft auf rege Beteiligung.
Bis zu 200 Euro Zuschuss pro Objekt möglich
Konkret steht „einWANDfrei“ für einen finanziellen Anreiz für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer sowie Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber, einen Missstand an ihrer Immobilie zu beheben. Ganz unbürokratisch per Online-Kontaktformular können ab Montag, 24. März 2025, pro Objekt im Innenstadtbereich bis zu 200 Euro Zuschuss für im Zusammenhang mit der Fassadenreinigung entstehende Kosten beantragt werden. Das können insbesondere Ausgaben für Farbe, Malerzubehör, Reinigungsmittel oder die Beauftragung eines Malerunternehmens sein. Die Anzahl der Förderungen ist auf 50 begrenzt, es wird nach Eingangsdatum entschieden. Eine Umsetzung der Aufwertungsmaßnahme soll möglichst in dem Zeitraum zwischen dem 26. April und 10. Mai 2025 erfolgen.
Auch Stadtverwaltung mischt aktiv mit
Flankiert wird die Aktion von zusätzlichen Maßnahmen für mehr Innenstadtsauberkeit, die konzentriert in den beiden Projektwochen stattfinden. Diese reichen etwa von einer Nassreinigung des Straßenpflasters über den Austausch von Müllbehältern, die Reinigung von Straßenschildern und Laternen bis hin zur Aufbereitung von öffentlichem Mobiliar. „Zusammen mit den verschiedenen städtischen Ämtern haben wir ein gutes Maßnahmenpaket erarbeitet. Nicht alles wird am 10. Mai abgeschlossen sein. Aber wir schieben diese Themen an und gehen sie darüber hinaus auch weiter an“, betont Innenstadtmanager Steffen Trawinski.
Präventionsrat informiert auf Abendveranstaltung
Um präventiv gegen künftige Farbschmierereien an Hausfassaden zu wirken, wird der Präventionsrat Oldenburg e.V. einen Informations- und Austauschabend anbieten. In diesem Kontext sollen unter anderem Unterschiede zwischen Farbvandalismus und Graffiti sowie Möglichkeiten zum Schutz aufgezeigt werden. Geplanter Termin für die Veranstaltung ist Mittwoch, 30. April 2025, um 20 Uhr, im Erdgeschoss der Musikschule in der Baumgartenstraße 12.
Kooperationsprojekt mit Gemeinsam für Oldenburg
Die Umsetzung von „einWANDfrei saubere City“ erfolgt durch das Innenstadtmanagement der Stadt Oldenburg und wird vom Gemeinsam für Oldenburg e.V. bezuschusst. „Aus Sicht der Kaufmannschaft und der Gastronomie ist ein gepflegtes Stadtbild ein zentraler Standortfaktor. Die Innenstadt ist das Aushängeschild Oldenburgs und wir hoffen, mit diesem neuen Förderinstrument zur Verbesserung der Stadtsauberkeit beizutragen“, erklärt der erste Vorsitzende Christoph Baak.
Praktische Antragstellung und FAQ
Informationen zum Förderverfahren und zu Angeboten im Rahmen von „einWANDfrei“ werden vom Innenstadtmanagement auf diesen Seiten direkt an die Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer sowie Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber kommuniziert. Das Kontaktformular für die Antragstellung » ist bis Sonntag, 10. Mai 2025, online verfügbar. Außerdem werden Fragen und Antworten (FAQ) » als Information zur Antragstellung bereitgestellt.
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Zuletzt geändert am 19. März 2025