Stadtgeschichtliche Ereignisse

Die Jahre 1933 bis 1945

Bereits bei den Landtagswahlen im Mai 1932 erringt die NSDAP in Oldenburg die absolute Mehrheit. Oldenburg ist trauriger Vorreiter von 17 Ländern im Deutschen Reich mit einer nationalsozialistischen Alleinregierung.

Am 30. Januar 1933, als Hitler zum Reichskanzler ernannt wird, wehte vor dem Ministerium in Oldenburg erstmals eine Hakenkreuzfahne. Am folgenden Tag wurden die Hakenkreuzfahnen auch an anderen öffentlichen Gebäuden in Oldenburg aufgezogen.

Aufstieg der NSDAP in Oldenburg

Im März 1933 traten kurz hintereinander etliche Mitglieder des Oldenburger Stadtrats in die NSDAP ein. Im Mai 1933 bereits verfügten die Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten im Stadtrat über die absolute Mehrheit. Schließlich erklärten auch die deutschnationalen Ratsmitglieder am 30. Juni 1933 geschlossen ihren Beitritt zur NSDAP-Fraktion. Die Mitarbeiter der Heil- und Pflegeanstalt Wehnen traten zur Nationalsozialistischen Beamtenarbeitsgemeinschaft über und auch der Landeslehrerverein wurde in den Nationalsozialistischen Lehrerbund eingegliedert. Der Gesamtkirchenrat der Stadt Oldenburg hatte bereits im März 1933 der NSDAP-Kreisleitung das Vorschlagsrecht für die Hälfte der neu zu besetzenden Plätze eingeräumt.

Anfang April 1933 wurde der Platz vor dem Staatsministerium und dem Landtagsgebäude in „Adolf-Hitler-Platz“ umbenannt. In der Ratsherr-Schulze-Straße wird als neues Domizil der Gauleitung das „Adolf-Hitler-Haus“ eingeweiht.
 
 Wenige Wochen nach dem Tod  Paul von Hindenburgs im Sommer 1934 etablierte Hitler seinen „Führerstaat“ und vereinigte die Ämter von Reichskanzler und Reichspräsident. Die „Volksabstimmung“ am 19. August 1934 brachte dem Hitlerregime in Oldenburg eine Zustimmung von 89,4 Prozent. Ende Mai 1935 wurden Adolf Hitler, wenig später auch Carl Röver, die Ehrenbürgerrechte der Stadt Oldenburg verliehen. 1948 wurden diese ihnen wieder entzogen.

Schon kurz nach der Machtergreifung des NS-Regimes wurde die Truppenstärke der Reichswehr erhöht und schließlich die Wehrmacht gegründet. Im Zuge dessen wurden auch in Oldenburg neue militärische Verbände stationiert und die Stadtverwaltung stellte Grundstücke und Gebäude in Donnerschwee, Osternburg und Kreyenbrück zur Verfügung.

Verfolgung der Jüdinnen und Juden

Durch die Einführung der Nürnberger Gesetze im September 1935 wurde die jüdische Bevölkerung aus dem deutschen „Volkskörper“ ausgeschlossen und zu „Staatsangehörigen minderen Rechts“ erklärt. So mussten bereits bis zum September 1936 mehrere jüdische Geschäftsleute in Oldenburg ihre Betriebe an „deutsche“ Inhaber verkaufen. Der Ton gegen jüdische Mitbürger wurde zunehmend schärfer. Alle in Oldenburg ansässigen jüdischen Viehhändler mussten 1936/37 ihre Gewerbeerlaubnis abgeben, da sie als Jüdinnen und Juden als „nicht vertrauenswürdig“ galten. An vielen Orten wurden Schilder mit der Aufschrift „Juden sind unerwünscht“ angebracht und den Jüdinnen und Juden das Betreten einiger öffentlicher Einrichtungen untersagt.

Mit dem reichsweiten Judenpogrom vom 9. November 1938 begann auch in Oldenburg die unmittelbare Verfolgung der Jüdinnen und Juden. In der Nacht vom 9. auf den 10. November wurde die Synagoge in der Peterstraße in Brand gesteckt und am 10. November sämtliche männlichen jüdischen Oldenburger verhaftet. Sie wurden von der Polizeikaserne am Pferdemarkt durch die Innenstadt zum Bahnhof getrieben und von dort in das Konzentrationslager Sachsenhausen deportiert.

Verfolgung der Sinti und Roma

Auch die Sinti und Roma, die spätestens seit der Weimarer Republik nachweisbar in Oldenburg ansässig sind, leiden unter der verschärften Verfolgungspolitik der Stadt. Ab August 1938 durften sie ihr Lager nur noch auf von der Stadt festgelegten Flächen errichten. Zum 1. April 1939 wurde den Sinti und Roma mitgeteilt, dass sie aus dem Stadtgebiet „verschwinden müssen“. Danach war Oldenburg „zigeunerfrei“ in dem Sinne, dass Wohnwagen im Stadtgebiet nicht mehr sichtbar waren.

Mit dem Beginn des Zweiten Weltkriegs änderte sich die Situation. Sinti und Roma wurden ab dem 17. Oktober 1939 an dem Ort „festgeschrieben“, an dem sie sich gerade aufhielten. Entsprechend musste die Stadt eine Unterbringungsmöglichkeit schaffen. Sie fand sie am Friedhofsweg im so genannten Ziegelhof. Dort richtete die Stadt ein „Zigeunerlager“ ein, wie amtliche Quellen diesen Ort bezeichneten. Von
hier fanden später Deportationen statt.

Beginn des Zweiten Weltkriegs

Der Beginn des Zweiten Weltkriegs im September 1939 bestimmte fortan auch das öffentliche und private Leben. Viele Männer wurden zum Militärdienst einberufen, Verbrauchsgüter und Lebensmittel wurden rationiert. Mit Beginn des Krieges verloren Stadtverwaltung und Magistrat fast jeden Entscheidungsspielraum in kommunalen Angelegenheiten. Im September 1939 war mit dem „Führererlass“ sämtlichen der Reichsverteidigung dienenden Aufgaben absolute Priorität eingeräumt worden. Eigene Aktivitäten von Gemeinden wurden eingestellt. Mit dem Krieg häuften sich auch die Verurteilungen in der Oldenburger Bevölkerung. Zum Beispiel konnten wegen Rundfunkverbrechen, dem illegalen Hören ausländischer Sender, bis zu fünf Jahren Zuchthaus verhängt werden. Von 1941 bis zum Sommer 1944 wurden in Oldenburg durch ein Sondergericht 50 Todesurteile ausgesprochen, von denen 40 vollstreckt wurden.

3. Mai 1945: Kriegsende in Oldenburg

Im Herbst und Winter 1944 wurden viele männliche Einwohner zum Volkssturm herangezogen oder zu Schanzarbeiten an der niederländischen Grenze eingesetzt. Im April 1945 standen britische Truppen an der Grenze des Oldenburger Landes. Die Stadt Oldenburg wurde am 2. und 3. Mai kampflos an die alliierten Truppen übergeben. Die regionale NS-Prominenz hatte die Stadt kurz zuvor verlassen. Oldenburg war von den Luftangriffen des Zweiten Weltkriegs weitgehend verschont geblieben.

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Zuletzt geändert am 19. November 2024