Häufig gestellte Fragen zur Bundestagswahl

Allgemeines zur Bundestagswahl

Alle hier aufgeführten Informationen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Wahltermin am 23. Februar 2025 durch den Bundespräsidenten offiziell nach der Auflösung des jetzigen Bundestages bestätigt wird.

Was wird gewählt?

Die Wahlberechtigten wählen in den 299 Wahlkreisen an diesem Tag den 21. Deutschen Bundestag für die nächsten vier Jahre. Der Bundestag ist das zentrale gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland gemeldet sind. Überprüfen Sie frühzeitig, ob Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wahlberechtigt sind auch Auslandsdeutsche, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Auslandsdeutsche müssen die Aufnahme in ein Wählerverzeichnis beantragen.

Sind Auslandsdeutsche wahlberechtigt?

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Der Antrag hierzu muss spätestens am 2. Februar 2025 im Wahlbüro eingegangen sein. Die Beantragung kann mit den entsprechend ausgefüllten Anträgen schon beim Wahlbüro erfolgen: Das entsprechende Formular können Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin » herunterladen.

Wo wird gewählt?

Ihr persönliches Wahllokal ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigung vermerkt, die Ihnen ab Mitte Januar 2025 zugestellt wird. Dort können Sie am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr Ihre Stimme abgeben. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis mit.

Welche Dokumente brauche ich, um wählen zu gehen?

Wir bitten darum, Ihre Wahlbenachrichtigung und/oder ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitzuführen. Die Wahlbenachrichtigung ist für den Wahlvorstand hilfreich für das schnellere Auffinden Ihrer Person im Wählerverzeichnis, aber für die Teilnahme an der Wahl nicht zwingend notwendig.

Bis wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?

Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich Mitte Januar 2025 an alle Wahlberechtigten in Oldenburg verschickt.

Wo kann ich mich melden, wenn ich Ende Januar 2025 noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen habe?

Sie können sich gerne im Wahlbüro per E-Mail oder telefonisch melden. Dort wird geprüft, ob Sie wahlberechtigt sind. Anschließend wird die Wahlbenachrichtigung gegebenenfalls neu an Sie versendet.

Servicetelefon
0441 235-63

E-Mail-Adresse
Allgemeine Anfragen: wahlbuero[at]stadt-oldenburg.de

Woher bekomme ich die Adresse meines Wahllokals?

Die Adresse Ihres Wahllokals ist Ihrer Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Darüber hinaus können Sie sich Ihr Wahllokal in der Wahllokalsuche » im Stadtplan anzeigen lassen.

Ich bin am Wahltag plötzlich erkrankt. Kann ich dennoch wählen?

In diesem Fall kann eine wahlberechtigte Person am Sonntag, 23. Februar 2025, bis 15 Uhr gegen Vorlage eines Nachweises über die plötzliche Erkrankung durch eine bevollmächtigte Person noch Briefwahlunterlagen erhalten. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen am Sonntag, 23. Februar 2025, bis 18 Uhr bei der Kreiswahlleitung (Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg) eingegangen sein.

Alles rund um die Briefwahl

Wie und wann kann ich einen Antrag zur Briefwahl stellen?

Falls Sie am Wahltag verhindert sind, können Sie alternativ die Briefwahl nutzen. Am einfachsten beantragen Sie Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab Montag, 3. Februar 2025, auf unseren Seiten zur Briefwahl » oder ganz bequem mittels des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Alternativ können Sie Briefwahlunterlagen unter Angabe von Name, Vorname, Geburtstag, Adresse und gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse für die Briefwahlunterlagen auch unter briefwahl[at]stadt-oldenburg.de oder unter per Telefax an 0441 235-3430 beantragen.

Wie erhalte ich die Briefwahlunterlagen?

Die Wahlunterlagen werden Ihnen zugeschickt oder im Wahlbüro am Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg, persönlich ausgehändigt. Es ist ein Versand an eine abweichende Adresse möglich. In diesem Fall versenden wir parallel einen entsprechenden Hinweis an Ihre Heimatadresse, um Missbrauch zu vermeiden.

Ist ein Versand der Briefwahlunterlagen ins Ausland möglich?

Briefwahlunterlagen versenden wir auch international. Bitte beachten Sie hierbei jedoch die diesjährig besonders kurzen Postlaufzeiten für den Hin- und Rückversand. Die Kreiswahlleitung und das Wahlbüro werden alles für einen zeitnahen Versand der Briefwahlunterlagen tun und die Postdienstleister auf die Dringlichkeit der Beförderungen hinweisen. Insbesondere beim Versand ins Ausland können aber Verzögerungen auftreten.

Wann müssen die Briefwahlunterlagen spätestens bei der Kreiswahlleitung eingegangen sein?

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen am Sonntag, 23. Februar 2025, bis 18 Uhr bei der Kreiswahlleitung eingegangen sein. Dies kann per Postversand oder per Einwurf in einen der beiden städtischen Briefkästen am Pferdemarkt 14 oder am Alten Rathaus erfolgen. Als Briefwählerin oder Briefwähler sind Sie für den rechtzeitigen Eingang der Briefwahlunterlagen selbst verantwortlich.

Bis wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?

Die Beantragung vor Ort im Wahlbüro, postalisch, per Telefax oder E-Mail ist bis Freitag, 21. Februar 2025, um 15 Uhr möglich. Bitte beachten Sie aber im Falle eines postalischen Versandes die üblichen Postlaufzeiten. Die Online-Beantragung wird voraussichtlich bis Freitag, 14. Februar 2025, 12 Uhr freigeschaltet sein.

Was kann ich tun, wenn meine Briefwahlunterlagen nicht bei mir angekommen sind?

Je nach Aufkommen kann es nach Antragsstellung bei inländischem Versand bis zu sieben Tage dauern, bis die Briefwahlunterlagen bei Ihnen eintreffen. Sollten Sie auch danach immer noch keine Unterlagen erhalten haben, können Sie im Wahlbüro am Pferdemarkt unter Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Nichterhalt neue Unterlagen ausgehändigt bekommen. Dies ist letztmalig am Samstag, 22. Februar 2025, bis 12 Uhr im Wahlbüro am Pferdemarkt möglich. 

Darf ich jemanden bevollmächtigen, um die Briefwahlunterlagen für mich abzuholen?

Gegen Vorlage einer schriftlichen Empfangsvollmacht können die Briefwahlunterlagen auch durch eine andere Person abgeholt werden. Um Missbräuche zu vermeiden, darf eine bevollmächtigte Person dabei nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Auf Verlangen hat sich die oder der Bevollmächtigte auszuweisen.

Neu in Oldenburg? Fristen für die Bundestagswahl

Ich habe erst seit Kurzem meinen Hauptwohnsitz in Oldenburg und war zuvor nicht in Deutschland gemeldet. Bin ich wahlberechtigt?

Alle Personen

  • mit deutscher Staatsbürgerschaft,
  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens seit dem 23. November 2024 in Deutschland leben und
  • vor dem 12. Januar 2025 nach Oldenburg gezogen sind und sich umgemeldet haben,

werden automatisch ins Wählerverzeichnis übernommen und sind in Oldenburg wahlberechtigt.

Ich bin vor Kurzem nach Oldenburg umgezogen. Wo bin ich wahlberechtigt?

Sofern Sie sich vor dem 12. Januar 2025 ummelden und wahlberechtigt sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen und sind an Ihrem neuen Wohnort wahlberechtigt.

Bei einem Umzug und Ummeldung in der Zeit vom 13. Januar bis zum 2. Februar 2025 müssen neu hinzugezogene Wahlberechtigte die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes beantragen. Wird kein Antrag gestellt, verbleiben diese Personen im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und können dort per Brief- oder Urnenwahl wählen.

Wenn Umzug und Ummeldung nach Oldenburg nach dem 2. Februar 2025 erfolgen, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und können dort per Brief- oder Urnenwahl wählen. Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Oldenburg ist in diesem Fall nicht möglich.

Ich bin vor Kurzem innerhalb Oldenburgs umgezogen. Wo bin ich wahlberechtigt?

Wenn Sie sich nach dem 12. Januar 2025 innerhalb Oldenburgs ummelden und wahlberechtigt sind, bleiben Sie in dem Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen, in dem Sie zuvor gemeldet waren.

Zuletzt geändert am 17. Dezember 2024