Wahlunterlagen versehentlich doppelt verschickt
Fehler beim Druck – Betroffene werden gebeten, sich beim Wahlbüro zu melden
Beim Versand von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, ist der Stadtverwaltung ein Fehler unterlaufen. Maximal 200 Wahlscheine sind am vergangenen Samstag, 8. Februar, versehentlich doppelt gedruckt und in den Versand gegeben worden. Die betroffenen Wahlberechtigten erhalten daher zweimal Post mit Wahlunterlagen. Bei einzelnen Wahlberechtigten ist das schon der Fall. Am Mittwoch, 12. Februar, gab es dazu erste Nachfragen im Wahlbüro. Nach Rücksprache mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wurde sichergestellt, dass die doppelte Ausführung entsorgt wird.
Keine doppelte Stimmabgabe
Die zweifach versandten Wahlscheine tragen jeweils eine identische Nummer. Damit kann nur einmal gewählt werden, so dass eine doppelte Stimmabgabe ausgeschlossen ist. Wählerinnen und Wähler, die versehentlich Briefwahlunterlagen doppelt erhalten haben, werden gebeten, sich telefonisch unter der Nummer 0441 235-63 oder per E-Mail beim Wahlbüro zu melden ». Nach der Kontaktaufnahme wird dafür Sorge getragen, dass nur ein Wahlschein ausgefüllt werden kann und der andere vernichtet wird. Die Stadt wird die betroffenen Wahlberechtigten auch noch einmal gesondert informieren. Die Stadt bittet darum, den Fehler und die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Vorgehen mit Landeswahlleitung abgestimmt
Der betroffene Wahlschein-Nummernkreis wird auch bei der Prüfung der Briefwahlunterlagen in den Briefwahlbezirken noch einmal besonders betrachtet werden. Etwaige zweifache Rückläufer werden aufgrund der bekannten Wahlschein-Nummer aussortiert. Eine doppelte Stimmabgabe, die im Übrigen strafbar wäre, wird damit unterbunden. Das Vorgehen ist mit der Landeswahlleitung abgestimmt.
Zuletzt geändert am 13. Februar 2025