Informationen für Anbieter
Informationen für Anbieterinnen und Anbieter
Sie möchten Carsharing in Oldenburg anbieten? Dann sind wir Ihnen als Stadtverwaltung gerne behilflich, da das Thema Carsharing in Oldenburg zu verankern, zu sichern und zu fördern unser übergreifendes Ziel ist. Die Förderung kann maßnahmengebunden an potentielle Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger zur Unterstützung von Projekten im Bereich Carsharing ausgezahlt werden.
Förderung von Carsharing in der Stadt Oldenburg
Die Teilhabe an der städtischen Förderung des Carsharings steht grundsätzlich allen Personen und Unternehmen offen. Für eine Förderung gelten allerdings bestimmte Voraussetzungen:
- Förderungswürdigkeit des Projekts,
- inhaltliche Qualität der Vorhabenbeschreibung,
- Erreichung städtischer Ziele durch das beantragte Projekt,
- Übereinstimmung mit den im Strategieplan Mobilität und Verkehr formulierten Zielen,
- Signalwirkung,
- die geförderten Projekte dienen dem Carsharing und stehen für einen Zeitraum von mindestens 18 Monaten der Allgemeinheit zur Verfügung.
Finanzielle Zuwendungen können für einzelne oder wiederkehrende, zeitlich und sachlich abgrenzbare Einzelvorhaben zweckgebunden aus folgenden Bereichen bewilligt werden:
- Stationspauschale (zum Beispiel Baumaßnahmen, Beschilderungen, Klappbügel),
- Fahrzeugpauschale (Bereitstellung neuer Fahrzeuge).
Sie fragen sich, ob für Sie eine Carsharing-Förderung in Frage kommt?
Alle Informationen haben wir für Sie im Leitfaden zur Förderung von Carsharing in der Stadt Oldenburg – Stand April 2016 » (PDF, 6,2 MB) zusammengefasst, der für Sie zum Download bereit steht. Bei Interesse an einem persönlichen Gespräch zum Thema Carsharing-Förderung setzen Sie sich bitte mit dem Fachdienst Mobilität der Stadt Oldenburg in Verbindung:
Fachdienst Mobilität
Industriestraße 1 a
26121 Oldenburg
E-Mail: mobil[at]stadt-oldenburg.de
Zuletzt geändert am 19. Januar 2024