Aktuelle Information
Leitfaden von 2016 weiter gültig
Förderung von Carsharing
Die Stadt Oldenburg plant im Rahmen des Mobilitätsplans Oldenburg 2030 auch den Ausbau des Carsharings. Ein entsprechendes Vergabeverfahren, der rechtliche Rahmen dazu sowie die neue Förderrichtlinie werden derzeit erarbeitet.
Bis zur Verabschiedung des neuen Verfahrens möchten wir Ihnen aber trotzdem noch die Gelegenheit geben, auf Grundlage des bisherigen Carsharing-Förderleitfadens von 2016 » (PDF, 6,2 MB), Zuwendungsanträge im Jahr 2024 zu stellen. Bedingung dafür ist, dass es sich um die Erweiterung bestehender Stationen und Fahrzeuge handelt, oder um eine neue Station auf privaten Flächen (zum Beispiel bei Wohnungsunternehmen). Die beschriebene Zwischenlösung gilt nicht für neue Stationen auf öffentlichen Flächen. Ebenso sind Ladeinfrastrukturen für E-Carsharing nicht Bestandteil des Förderprogramms. Hier ist die neue Förderrichtlinie abzuwarten.
Für die Zwischenlösung gelten die im Förderleitfaden von 2016 aufgeführten Zuwendungsbedingungen und finanziellen Förderbeträge. Somit können vorbehaltlich einer positiven Prüfung durch den Fachdienst Mobilität für neue Carsharing-Stationen auf privaten Flächen 1.000 Euro Stationspauschale zur Zuwendung kommen. Für Fahrzeuge im öffentlichen Carsharing auf privaten Flächen oder an erweiterten Stationen können jeweils 2.500 Euro beantragt werden.
Zuletzt geändert am 19. April 2024