Einwendung der Stadt 2017
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke 1522 Oldenburg – Wilhelmshaven, Ausbaustufe III Planfeststellungsabschnitt 1, Oldenburg – Rastede
wird die Stadt Oldenburg zur erneuten Auslegung
- der schalltechnischen Unterlagen,
- der erschütterungstechnischen Untersuchung und der
- Darstellung der faunistischen Kartierung 2016
als beteiligte Behörde und in ihren Rechten betroffene Gemeinde Einwendungen gegen das geplante Vorhaben » erheben.
Zuletzt geändert am 8. November 2023